„Nach der Wahl ist die neue Bundesregierung gefordert, dieses Thema endlich anzupacken und das Patientenrechtegesetz von 2013 im Sinne der Patientinnen und Patienten weiterzuentwickeln“, sagt AOK-Vorstand Martin Litsch. „Die Liste der Probleme, mit denen Betroffene zu kämpfen haben, wird immer länger. Die Erfahrungen aus der Arbeit unserer Behandlungsfehler-Teams zeigen deutlich, dass Nachbesserungen zur leichteren Beweisführung bei vermuteten Behandlungs- und Pflegefehlern und bei der Verkürzung der Verfahren absolut notwendig sind.“
Eine Forderung des Positionspapiers betrifft Erleichterungen beim Nachweis der Kausalität zwischen einem Behandlungsfehler und dem entstandenen Schaden. Dieser Nachweis gilt aktuell erst dann als geführt, wenn für die Kausalität eine „weit überwiegende Wahrscheinlichkeit“ festgestellt wird. Deshalb schreckten viele Patientinnen und Patienten davor zurück, ihre Ansprüche geltend zu machen oder vor Gericht einzuklagen, so die AOK. „Damit sie ihre berechtigten Schadenersatzansprüche durchsetzen können, muss diese juristische Schwelle abgesenkt werden“, fordert Martin Litsch.
Als eine „der wichtigsten Forderungen im Positionspapier“ bewertet die AOK eine Unterstützung der Patientinnen und Patienten im Falle von Schäden, die durch fehlerhafte Medizinprodukte entstehen. Bislang beschränkt sich der Unterstützungsanspruch auf die Verfolgung von Schadenersatzansprüchen, die sich aus Behandlungs- oder Pflegefehlern ergeben. „Angesichts der steigenden Zahl von Schäden durch fehlerhafte Medizinprodukte muss es auch in diesem Bereich einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf Unterstützung durch die Krankenkassen geben. Gerade beim Thema Medizinprodukte können die gesetzlichen Krankenkassen den oftmals überforderten Patientinnen und Patienten mit ihrer über Jahre aufgebauten Fachkompetenz wertvolle Hilfe leisten“, so Litsch.
Beim Thema Medizinprodukte gebe es auch an anderen Stellen Nachbesserungsbedarf. So fordere die AOK seit 2019, dass die Zerstörung oder Entsorgung fehlerhafter Medizinprodukte, die oft ohne Einwilligung der Versicherten erfolgt, unterbunden und sanktioniert wird. Zudem übermittelten Krankenhäuser, die beispielsweise die Implantation einer Hüftprothese mit der Krankenkasse abrechnen, nach wie vor keine konkreten Informationen zum implantierten Produkt. Wenn sich ein Produkt als fehlerhaft erweist, hätten die Krankenkassen keine Möglichkeit, die betroffenen Versicherten zu informieren.