So sind in der Sanitätshaus Aktuell-Gruppe einige Betriebe betroffen, berichtet Ben Bake, Vorstandsvorsitzender der Sanitätshaus Aktuell AG, auf Nachfrage von GP. „Wir befinden uns mit ihnen in engem Austausch.“ Dabei unterscheidet sich die jeweilige Situation vor Ort stark: Während mancherorts die Aufräumarbeiten fortgeschritten sind und die dort ansässigen Sanitätsfachhändler die Wiedereröffnung ins Auge fassen könnten, sei in anderen Regionen noch lange nicht daran zu denken.
Optimistisch stimmt Ben Bake die Hilfsbereitschaft nicht nur der Sanitätshaus Aktuell-Kollegen, sondern auch der Lieferanten. Von Waren- oder Geldspenden bis zum aktuell äußerst gefragten Bautrocknungs-Gerät reichen die Hilfsangebote. „Die Solidarität im Verbund und in der Branche ist groß.“
Neben ihrer Zukunft treibt die betroffenen Sanitätsfachhändler auch die Versorgungssituation ihrer Patienten und Kunden um. Dabei stellen sich nicht zuletzt versicherungstechnische Fragen: Wer kommt zum Beispiel für Hilfsmittel auf, die durch das Hochwasser beschädigt worden bzw. kaputt gegangen sind?
Als positives Beispiel für eine kurzfristige Reaktion hebt der Sanitätshaus Aktuell-Vorstandsvorsitzende die Barmer hervor, die „eine pragmatische, schnelle Lösung“ für betroffene Versicherte und Leistungserbringer in Aussicht gestellt habe. Bereits jetzt legte die Krankenkasse eine Liste mit häufigen Fragen und Antworten rund um die Thematik „Hilfsmittelversorgung und Flutkatastrophe“ vor. Demnach übernimmt die Barmer die Kosten für Reparaturen von Hilfsmittel im Dienstleistungskonzept. „Die vertragliche Regelung, dass der Leistungserbringer während eines laufenden Dienstleistungszeitraumes keine Reparaturen in Rechnung stellen kann, ist in diesem Fall ausgesetzt.“ In diesem Zusammenhang regt Ben Bake außerdem eine übergreifende Handlungsempfehlung an: „Von großer Bedeutung wäre es, wenn hier einheitliche Regelungen z.B. über den GKV-Spitzenverband aufgelegt würden.“
Die Sanitätshaus Aktuell-Zentrale stellt ihren Mitgliedern außerdem ein Musterschreiben zur Verfügung, mit dem sich Patienten bei Schäden an ihren Hilfsmitteln an ihre Hausrat-Versicherung wenden können.