Das BAS kommt in seinem Sonderbericht zur Hilfsmittelversorgung unter anderem zu dem Ergebnis, dass sich wettbewerbsbasierte Vertragsmodell in der Hilfsmittelversorgung sich nicht bewährt habe.
„Die im Sonderbericht der Bundesaufsicht dargestellten Mängel entsprechen nicht der Versorgungsrealität. Wir haben die vom BAS angeführten Punkte überprüft und dazu einen Faktencheck erstellt.“
Franz Knieps, Vorstandsvorsitzender des BKK Dachverbandes
Das Papier belege nach eigenen Angaben, dass die Patienten in Deutschland nach dem bestehenden Modell auf eine sehr gute Versorgung mit Hilfsmitteln und die Begleitung der medizinischen Therapien vertrauen können.
Der BKK Dachverband nimmt Stellung zu verschiedenen Kritikpunkten des BAS Sonderberichts. Demnach sei in allen versorgungsrelevanten Produktgruppen die vertragliche Versorgung sichergestellt. 93 Prozent der Versicherten erhielten demnach ein Hilfsmittel auf Grundlage von Versorgungsverträgen nach § 127 Abs. 1 SGB V.
Auch seien die Vertragspartner nach § 127 Absatz 6 SGB V den Versicherten bekannt gemacht und würden bei Beratungen der Versicherten durch die BKK auch wohnortnah abschließend genannt. Zudem widerspricht der Verband dem Vorwurf, dass die Vertragsabdeckung häufig unzureichend sei, so dass eine wohnortnahe Versorgung nach dem Sachleistungsprinzip nicht immer gewährleistet sei.
Nicht zuletzt kämen „fast alle BKKen“ der Transparenzverpflichtung gegenüber der Versicherten über die Vertragspartner nach. Die Krankenkassen arbeiteten hier mit den Lösungen von HMM Deutschland und Medicomp sowie der Web-Applikation Hello Hilfsmittel der GWQ, die 20 Krankenkassen mit insgesamt rund 4 Mio. Versicherten nutzten.
Die Betriebskrankenkassen halten es laut Mitteilung aber durchaus für sinnvoll, die Wirkungen der vorangegangenen Reformen, wie etwa die Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses, zu überprüfen, um Weiterentwicklungen mit Evidenz voranzubringen.