Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) übt deutliche Kritik am geplanten pauschalen dreiprozentigen Preisabschlag im Rahmen des GKV-Spargesetzes. Nach Einschätzung des Verbands trifft die Maßnahme die Hilfsmittelversorgung mit ihren patientennahen Dienstleistungen unverhältnismäßig stark. „Hilfsmittel-Versorgungsverträge sind langfristige Verträge ohne Preisanpassungen. Dieser Bereich ist kein Kostentreiber. Übermäßige Belastungen schaden den Dienstleistungen und der individuellen Gesundheitsversorgung von Menschen, die auf komplexe Hilfsmittelversorgung angewiesen sind“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.
Der Verband verweist darauf, dass die langfristigen Verträge bereits heute zur Stabilisierung der Beitragssätze beitragen, da Preissteigerungen während der Laufzeiten nicht automatisch berücksichtigt werden. Auch aktuelle Auswertungen zeigten, dass die Ausgabenentwicklung im Hilfsmittelbereich vergleichsweise moderat sei.
Dienstleistungen besonders betroffen
Im Unterschied zu anderen Leistungsbereichen betreffe der Preisabschlag nicht nur Produkte, sondern auch zentrale Dienstleistungen der Versorgung. Dazu zählen unter anderem Beratung, Einweisung, Anpassungen sowie Reparaturen und Vor-Ort-Services. Diese Leistungen seien entscheidend für Therapiesicherheit, Behandlungserfolg und die Vermeidung von Folgekosten.
Ein pauschaler Abschlag gefährde daher unmittelbar die wirtschaftliche Grundlage dieser Leistungen. „In der Konsequenz besteht die Gefahr, dass notwendige Leistungen eingeschränkt werden oder nicht mehr im erforderlichen Umfang erbracht werden können, was faktisch einer Reduzierung der Versorgungsqualität gleichkommt“, warnt der BVMed.
Zudem hätten Effizienzsteigerungen in den vergangenen Jahren Kostensteigerungen bereits teilweise kompensiert, ohne dass gestiegene Aufwendungen vollständig ausgeglichen worden seien. Ein zusätzlicher Abschlag erhöhe das Risiko struktureller Unterfinanzierung weiter.
Als Alternative bringt der Verband ein Festschreiben der Erstattungspreise für die Jahre 2027 und 2028 ins Spiel. Dies könne zur Stabilisierung beitragen, ohne die Versorgungsstrukturen zu schwächen. Abschließend mahnt Möll: „Die Politik darf nicht mit pauschalen Sparmaßnahmen in individuelle Versorgungsbereiche eingreifen. Ansonsten werden essenzielle Strukturen und die Versorgungsqualität verschlechtert. Die Hilfsmittelversorgung hat einen hohen Dienstleistungs- und Beratungsanteil – das muss berücksichtigt werden.“