„Wir haben im Homecare-Bereich vorhandene Strukturen sowie qualifizierte und spezialisierte Pflegekräfte, die besser eingebunden werden müssen“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Außerdem sollten Technologiepotenziale beispielsweise von digitalen Hilfsmitteln besser eingebunden und unterstützt werden, heißt es in der BVMed-Stellungnahme zum Referentenentwurf des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) zur anstehenden Pflegereform.
Die Situation der Pflege könnte durch Einbeziehung weiterer qualifizierter Personengruppen beispielsweise aus der Homecare-Hilfsmittelversorgung sowie der stärkeren Nutzung von digitalen Möglichkeiten der Medizintechnologie verbessert werden. „Es gilt, vorhandene bzw. kurz- und mittelfristig mobilisierbare Möglichkeiten sinnvoll einzubinden. Dazu gehört zum Beispiel die schon vorhandene Homecare-Versorgung“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme. „Die Versorgung im Homecare-Bereich ist gut geeignet, Pflegefachkräfte im Beruf zu halten und die ambulante Versorgung zu stärken.“
Auch technologiegestützte Maßnahmen könnten nach Ansicht des BVMed in stärkerem Maße in den ambulanten sowie den stationären Bereichen eingeführt werden. Sie erstrecken sich über alle pflegerischen Situationen – Pflegefachkräfte, pflegende Angehörige, Hilfsmittel- und Homecare-Leistungserbringer – und pflegerische Versorgungsbereiche. In seiner Stellungnahme nennt der BVMed unter anderem folgende Beispiele für den Einsatz von innovativen Medizinprodukten und digitalen medizintechnologischen Lösungen:
Patientendaten könnten durch datengenerierende Medizintechnik direkt in digitale Patientenakten eingespielt werden und damit den Dokumentationsaufwand für Pflegende reduzieren.
Digitale Hilfsmittel, die mit Sensorik ausgestattet sind, könnten pflegerische Abläufe erleichtern, indem sie über die Notwendigkeit eines Produktwechsels oder über eine mögliche Komplikation automatisiert informieren. Dadurch würden Pflegende Zeit zugunsten der unmittelbaren Patientenpflege gewinnen.
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) sollten nach Ansicht des BVMed auch digitale Hilfsmittel umfassen. Bislang sind DiPA ausschließlich für den Einsatz im ambulanten Bereich vorgesehen. „Dabei können DiPA im stationären Bereich zur Unterstützung der pflegerischen Tätigkeit ebenfalls sinnvoll sein, insbesondere wenn man unter DiPA auch digitale Hilfsmittel erfasst“, fordert der BVMed eine Ausweitung des Anwendungsbereiches
Finanzierung der Pflege
Positiv bewertet der BVMed, dass mit dem Referentenentwurf die häusliche Pflege finanziell gestärkt werden soll. Da es in den letzten Jahren aber massive Kostensteigerungen in allen Versorgungsbereichen gegeben habe, sei nicht nachvollziehbar, dass eine Dynamisierung erst im Jahr 2025 erfolgen soll. „Hier muss früher eine Lösung für alle Leistungsbereiche gefunden werden. Dies betrifft auch zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel.“
BVMed-Pflegeexpertin Juliane Pohl sagt: „Medizinprodukte und digitale medizintechnologische Lösungen können dabei helfen, Arbeitsprozesse zu verbessern, Ressourcen zu schonen und Arbeitsrisiken zu reduzieren. Gleichzeitig ist dadurch eine Erweiterung der Kompetenz- und Tätigkeitsbereiche in der Pflege möglich.“