Mit Blick auf den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Umsetzung der EU-Produkthaftungsrichtlinie warnt der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) vor weitreichenden Konsequenzen für die deutsche MedTech-Branche. In seiner aktuellen Stellungnahme sieht der Verband die Balance zwischen Verbraucherschutz und Herstellerverantwortung ernsthaft gefährdet.
„Die geplanten Regelungen gefährden die sorgfältig austarierte Balance zwischen Verbraucherschutz und Herstellerverantwortung“, erklärt BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Besonders kritisch bewertet der Verband die Ausweitung der Produkthaftung auf Software, digitale Konstruktionsunterlagen und verbundene Dienste sowie die Einführung von Beweiserleichterungen, die eine faktische Umkehr der Beweislast zur Folge haben könnten.
„Vage formulierte Vermutungsregelungen könnten dazu führen, dass Hersteller haftbar gemacht werden, ohne dass ein Produktfehler tatsächlich nachgewiesen ist“, erläutert BVMed-Rechtsexpertin Dr. Katja Marx. Dies erhöhe nicht nur das Haftungsrisiko, sondern auch die Komplexität möglicher Produkthaftungsfälle – mit potenziell existenzbedrohenden Auswirkungen für KMU.
Drei zentrale Forderungen zur Risikobegrenzung
Um den drohenden Risiken entgegenzuwirken, fordert der BVMed drei konkrete Anpassungen am Gesetzesentwurf: eine enge Auslegung unbestimmter Tatbestandsmerkmale zur Vermeidung einer Beweislastumkehr, einen strengen Geheimnisschutz bei Offenlegungspflichten sowie eine kohärente Einbettung in bestehende europäische und nationale Regelungen zur Prozessführung.
Kritisch sieht der Verband die geplanten Offenlegungspflichten, die sensible Unternehmensinformationen betreffen könnten, ohne dass ausreichende Schutzmechanismen vorgesehen seien. Auch die Kombination von Beweiserleichterung und neuen Klagemöglichkeiten im Verbraucherrechte-Durchsetzungsgesetz (VDuG) berge Missbrauchspotenzial.
Die vollständige Stellungnahme ist unter www.bvmed.de/positionen abrufbar.