Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat ein neues Positionspapier zur „Finanzierung und Erstattung von Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen im ambulanten und stationären Sektor sowie in der Pflege“ vorgelegt. Darin fordert er, die notwendigen Aufwendungen für Hygienemaßnahmen konsequent zu evaluieren und vollumfänglich durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die Bundesländer und die Pflegeversicherung zu erstatten.
„Unabhängig von der aktuellen Pandemie sterben in Deutschland jedes Jahr rund 20.000 Menschen an nosokomialen Infektionen. Ein Drittel gilt als vermeidbar – vor allem durch konsequentes und besseres Einhalten von Hygienemaßnahmen“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. „Die Investition in nachhaltig finanzierten Infektionsschutz zahlt sich für alle Beteiligten aus. Prävention geht vor Behandlung!“, heißt es in dem Positionspapier.
Das BVMed-Positionspapier wurde vom BVMed-Fachbereich „Nosokomiale Infektionen“ (FBNI) erarbeitet. Unter nosokomialen Infektionen versteht der BVMed Infektionen, die im zeitlichen Zusammenhang mit medizinischen Maßnahmen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder in ambulanten Praxen stehen.
Die Umsetzung von Hygienemaßnahmen und der Einsatz risikominimierender Medizinprodukte und -technologien sind nach Ansicht des BVMed „effektive Mittel zur Vermeidung von behandlungsassoziierten Infektionen. Dies führt zu erheblichen Kosten- und Ressourceneinsparungen im Gesundheitswesen bei gleichzeitiger Verbesserung der Versorgungsqualität.“
Der BVMed bemängelt, dass die im Rahmen von ambulanten Behandlungen anfallenden Hygienekosten zur Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes in Arztpraxen bisher nicht in vollem Umfang Bestandteil der ärztlichen Vergütung nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) seien. Im klinischen Bereich würden die tatsächlichen Kosten über die DRG-Fallpauschalen nicht adäquat abgebildet. Auch im ambulanten Pflegebereich sowie in Pflegeheimen würden diese Maßnahmen aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) nicht entsprechend vergütet.
Infektionsschutz: Praxisvorschläge zur Finanzierung
Um über die Coronavirus-Pandemie hinaus in die Umsetzung der Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen zu investieren, schlägt der BVMed folgende Maßnahmen vor:
- Im ambulanten Bereich spricht sich der BVMed für eine gestaffelte Sachkostenpauschale für Infektionsschutz abhängig vom jeweiligen Aufwand aus, um Hygienemaßnahmen separat und adäquat zu vergüten.
- Im stationären Bereich sollten Anreize für mehr Investitionen in Hygiene gesetzt werden. Dafür schlägt der BVMed eine Verpflichtung der Kliniken vor, den Umfang an Infektionsschutzmaßnahmen sowie deren Nutzen in einem jährlichen Bericht zum Hygienemanagement zu veröffentlichen.
- Für den Bereich der ambulanten Pflege und Pflegeheime schlägt der BVMed vor, die Kosten für Hygienemaßnahmen aus dem Pflegesatz auszugliedern, „um sie im Sinne eines umfassenden Patienten- und Arbeitsschutzes vollumfänglich zu erstatten“. Außerdem spricht sich der BVMed für eine dauerhafte Erhöhung der Pauschale für Pflegehilfsmittel aus.