Die Deutsche Gesellschaft für interprofessionelle Hilfsmittelversorgung e.V. (DGIHV) hat Stellung zu den Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit genommen und mahnt eine differenzierte Priorisierung an. Der Bericht eröffne mit einem Einsparvolumen von 42,3 Milliarden Euro für 2027 und 63,9 Milliarden Euro für 2030 bewusst politische Spielräume. Diese sollten genutzt werden, „nicht pauschal zu kürzen, sondern mit Sorgfalt zu priorisieren“.
Kritisch bewertet die DGIHV insbesondere Maßnahmen der Kategorie B. Diese könnten zwar kurzfristig fiskalisch entlasten, langfristig jedoch strukturelle Schäden verursachen – etwa wenn Ambulantisierung, sektorenübergreifende Versorgung oder wohnortnahe Angebote geschwächt werden. „Denn was kurzfristig fiskalisch entlastet, kann langfristig strukturell schaden“, heißt es in der Stellungnahme.
Aus Sicht der Fachgesellschaft zeigt sich die Tragfähigkeit der Maßnahmen nicht abstrakt, sondern in konkreten Versorgungspfaden – etwa in der Neurologie, Pädiatrie, Geriatrie oder Diabetesversorgung. In vielen Bereichen fehle es im Bericht an klar definierten ambulanten Versorgungsketten, die für nachhaltige Effekte notwendig seien.
Kritik an Ausschreibungen und fehlenden Versorgungspfaden
Besonders deutlich fällt die Kritik bei der möglichen Wiedereinführung von Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich aus. Diese seien „keine reinen Steuerungsinstrumente der Preispolitik, sondern greifen in qualitätssensiblen Bereichen unmittelbar in klinische Versorgungspfade ein“. Die DGIHV verweist auf frühere negative Erfahrungen sowie auf unsichere Auswirkungen auf Qualität, Zugang und Verteilungsgerechtigkeit.
Zudem bemängelt die Fachgesellschaft, dass sich die FinanzKommission bei ihrer Argumentation auf eine Studie stütze, deren Aussagekraft für die Hilfsmittelversorgung begrenzt sei. Die Untersuchung betreffe Implantate und lasse sich nur eingeschränkt auf die Technische Orthopädie übertragen.
Grundsätzlich fordert die DGIHV, ambulante Versorgungsketten systematisch zu stärken – etwa durch die Verzahnung von Rehabilitation, Hilfsmittelversorgung, Homecare und Entlassmanagement. „Die entscheidende Frage ist nicht, ob mehr Versorgung ambulant oder in der Häuslichkeit stattfinden soll. Die entscheidende Frage ist, ob Gesetzgeber und Kostenträger bereit sind, die dafür evidenzbasiert notwendigen ambulanten Versorgungsketten auch tatsächlich zu organisieren.“
Die vollständige Stellungnahme des DGIHV zu den Vorschlägen der FinanzKommission Gesundheit finden Sie hier.