Die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen (DGIV) hat ein Positionspapier zur Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung vorgelegt. Sie fordert die Einrichtung eigener „Leistungserbringer-Verbünde“.
01.06.2017
Tobias Kurtz
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Diese sollen sich aus Kooperationsgemeinschaften zwischen Krankenhäusern und Versorgungseinheiten aus dem vertragsärztlichen Bereich zusammensetzen: "Die in dieser neuen Versorgungsform zusammengeschlossenen Leistungserbringer müssen in der Lage sein, den Patienten einen ggf. sektorenübergreifenden Patientenpfad unter einem Dach zu eröffnen", heißt es in dem DGIV-Papier.
DGIV-Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. med. Stefan G. Spitzer sieht die bisherigen Versuche, behandlungsrelevante Kooperationen der klassischen Vertreter der beiden Hauptsektoren ambulant und stationär umzusetzen, in der Regelversorgung an gewissen Grenzen angekommen. Bereits das Sondergutachten 2012 des Sachverständigenrates Gesundheit "Wettbewerb an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Gesundheitsversorgung" enthalte dazu Analysen und noch nicht umgesetzte Empfehlungen, die heute noch aktuell sind. An diese Erkenntnisse, so Spitzer, könne angeknüpft werden, u. a. auch, um den vom Gutachten geforderten "sektorenübergreifenden einheitlichen Ordnungsrahmen" endlich Realität werden zu lassen.
Die DGIV fordert, integrierte Versorgungslösungen schneller in die Regelversorgung zu implementieren: "Die Erfahrungen aus den bisherigen Versuchen zur besseren Verzahnung der sektoralen Leistungserbringung zeigen, dass unterschiedliche Ansätze endlich zu einer konsistenten Gesamtkonzeption zusammengeführt werden müssen", so Spitzer. Die DGIV stehe bereit, hier nicht nur Hilfestellung bei der politischen Umsetzung solcher Konzepte zu geben, sondern auch anhand erfolgreicher Beispiele aus der (Selektiv-)Versorgungspraxis aufzuzeigen, an welchen Kriterien sich eine integrierte Versorgungslandschaft orientieren sollte.
Das Positionspapier der DGIV kann in Langversion und als Executive Summary auf der DGIV-Webseitewww.dgiv.org abgerufen werden.
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