Was bedeutet das E-Rezept für Leistungserbringer aus der Homecare- und Hilfsmittelbranche? Mit dieser Frage setzte sich eine Expertenrunde unter der Moderation von Güven Karakuzu, CEO IT-Labs, auseinander. Wichtigste Botschaft: Die Hilfsmittelbranche sollte jetzt Pilotprojekte starten, um die späteren digitalen Standards mitzugestalten.
Am Ende der rund 90minütigen Diskussionsrunde zog Andreas Lipécz ein aufschlussreiches Fazit. „Ich dachte, ich hätte es schwer. Aber es geht noch komplizierter“, fasste der Internist und Hausarzt aus Nürnberg seine Erkenntnis zusammen.
Und es stimmt auch: Von den Notfalldepots bei Ärzten über die Abwicklung der Folgeversorgungen, Entlassverordnungen von Kliniken und Rezeptkorrekturen des 7- bzw. 10-Stellers bis zur Einbindung der Homecare-Dienstleister: Der Expertenaustausch verdeutlichte die enorme Komplexität der eVerordnung von Hilfsmitteln im Vergleich zum elektronischen Arzneimittel-Rezept. Dazu addierten sich die unterschiedlichen Verträge zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen, durch die sich die Verordnung im Hilfsmittelbereich grundsätzlich vom Arzneimittelrezept unterscheide, sagte Dagmar Scherrer, Senior Vice President, Leitung Fresucare Services. In der Praxis habe die Verordnung eines Hilfsmittels häufig den Charakter einer „Absichtserklärung“, die das orthopädietechnische Handwerk konkret umsetze, führte Michael Silbernagl, Geschäftsleiter und Prokurist bei Oped, aus. Aufgrund dieser Vielschichtigkeit sei er daher froh, dass das E-Rezept in der Hilfsmittelversortung erst ab 2026 scharf gestellt werde. Denn heute sehe er noch keinen Ansatz, wie die eVerordnung diesen Ablauf abbilden könne.
Juliane Pohl, Leiterin Referat Ambulante Gesundheitsversorgung beim BVMed, erklärte, dass die Leistungserbringer im Hilfsmittelbereich sehr divers aufgestellt seien. Sie könne folglich nachvollziehen, dass es länger als bei Arzneimittel dauere, die Prozesse in der Telematikinfrastruktur aufzusetzen. „Auf Grundlage der eVerordnung erhoffen wir uns daher auch eine Vereinfachung der Prozesse.“
Den kompletten Beitrag finden GP-Abonnenten hier.