Eurocom-Geschäftsführerin Oda Hagemeier erklärt: „Dass der Koalitionsvertrag ein krisenfestes und modernes Gesundheitssystem als zentrales Zukunftsfeld benennt und dabei auf High-Medizintechnik ‚made in Germany‘ setzt, ist ein starkes Signal an die innovative Gesundheitswirtschaft am Standort Deutschland. In der Ausgestaltung der Innovationsabsichten wird es darauf ankommen, den allgemeinen Rahmen auf die konkreten Erfordernisse der Hilfsmittelversorgung zu beziehen. Denn Bürgerinnen und Bürger müssen sich auf eine bedarfsgerechte Hilfsmittelversorgung verlassen können. Ohne die mittelständisch geprägte Hilfsmittelindustrie und ihre patientenindividuellen Lösungen wäre der ambulante und stationäre Versorgungsstandard in Deutschland nicht denkbar.“
Die bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung verankert der Koalitionsvertrag als politischen Auftrag. „Damit legt die Ampelkoalition eine allgemeine Basis für die Sicherstellung eines unserer zentralen Anliegen: den flächendeckenden Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Hilfsmittelversorgung für Patientinnen und Patienten,“ kommentiert Hagemeier. Inwiefern das im Vertrag aufgenommene Transparenzgebot für gesetzliche Krankenkassen zu einer bedarfsgerechten Versorgung beiträgt, bleibt aus Verbandssicht abzuwarten. Ebenso das Vorhaben, den gesetzlichen Spielraum für Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern auszuweiten. „Eine Verdrängung der Kollektivverträge zugunsten von Selektivverträgen in der Hilfsmittelversorgung sehen wir jedenfalls kritisch. Denn oftmals fördern diese nicht den Qualitätswettbewerb zugunsten einer adäquaten Versorgung der Patientinnen und Patienten, sondern lediglich den Wettbewerb um den niedrigsten Preis“, so die Eurocom-Geschäftsführerin.
Digitalisierungsstrategie kann gute und lückenlose Versorgung fördern
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzubringen ist aus Sicht der Herstellervereinigung eine wesentliche Voraussetzung, um Versorgungsprobleme zu lösen bzw. erst gar nicht entstehen zu lassen. Hagemeier: „Die Einführung des E-Rezepts hat einen Haken: Sie ist stark am Prozess für Arzneimittel orientiert. So kann sie zu einem limitierenden Faktor der Hilfsmittelversorgung werden. Damit dieser Fall der Ungleichbehandlung nicht eintritt, fordert Eurocom die konsequente digitale Transformation der Rezeptierung. Diese soll die für die Verordnung von Hilfsmitteln spezifischen Erfordernisse berücksichtigen und die ärztliche Therapiehoheit wahren, indem auch formal die Möglichkeit der begründeten Einzelverordnung erhalten bleibt. Deshalb brauchen wir ein eigens für Hilfsmittel konzipiertes digitales Verordnungsblatt, das bisherige Bruchstellen behebt und so dem patientengerechten Versorgungsbedarf gerecht wird.“
Forschungsdaten: Potenzial für Innovationen verantwortungsvoll nutzen
Aus Sicht der Eurocom setzt die Entwicklung innovativer Hilfsmittel den verantwortungsvollen Zugriff auf Forschungs- und Gesundheitsdaten voraus. Hagemeier dazu: „Forschung im Auftrag der mittelständischen Industrieunternehmen im Gesundheitssektor ist ein wichtiger Motor für die Entwicklung innovativer Produkte, die auch Potenziale der Digitalisierung aufgreifen und diese vorantreiben. Gesundheitsdaten sind wertvoller Rohstoff für diese Forschung. Damit auch von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) diese Möglichkeit der Datenspende genutzt werden kann, sollte ein eigenständiges Antragsrecht herstellender Unternehmen gegenüber dem Forschungsdatenzentrum und die Ergänzung als berechtigte Institution verankert werden.“