Orthopädische Einlagen eigneten sich per se nicht für Ausschreibungen. Außerdem werde der Qualitätsstandard für die PG 08 „Einlagen“ aktuell fortgeschrieben. Am gegenwärtigen Entwurf des GKV-Spitzenverbandes gäbe es noch erheblichen Änderungsbedarf. Die Patienten müssten sich daher auf deutliche Qualitätseinbußen bei der Versorgung mit Einlagen einstellen, wenn die AOK Sachsen-Anhalt an ihren Plänen festhalte.
Die AOK Sachsen-Anhalt hatte mitgeteilt, ab dem 1. Oktober 2016 die Versorgung ihrer Versicherten mit Einlagen auszuschreiben. Die Ausschreibung wird in drei Gebietslosen erfolgen, welche die Städte Magdeburg, Halle und Dessau-Roßlau betreffen. Zuschlagskriterium ist der Preis.
In ihrem Schreiben an die AOK Sachsen-Anhalt verweist die Eurocom darauf, dass sich orthopädische Einlagen aufgrund ihres erheblichen Grades an handwerklicher Zurichtung und des hohen Dienstleistungsanteils nicht für Ausschreibungen eignen würden. Dies sei bereits in den 2009 vom GKV-Spitzenverband und den Leistungserbringerverbänden vereinbarten gemeinsamen Empfehlungen zur Zweckmäßigkeit von Ausschreibungen festgehalten worden.
Falscher Zeitpunkt
Zudem komme die Ausschreibung zu einem völlig falschen Zeitpunkt. Angesichts der massiven Probleme mit Ausschreibungen im Inkontinenzbereich befasst sich der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages aktuell mit einem Gesetzesvorhaben, das eine bessere Qualität in der Hilfsmittelversorgung, insbesondere bei Ausschreibungen, sicherstellen soll. "Es ist zu erwarten, dass mit diesem Reformgesetz Rahmenbedingungen für künftige Ausschreibungen festgelegt werden", so Dr. Ernst Pohlen, Geschäftsführer von Eurocom. "Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, warum die AOK Sachsen-Anhalt ausgerechnet zum jetzigen Zeitpunkt eine Ausschreibung ankündigt."
Ein weiteres Problem sieht der Industrieverband darin, dass eine flächendeckende Versorgung mit für die Patienten akzeptablen Wegen zum Leistungserbringer möglicherweise nicht realisiert werden könne. "Die Präqualifizierungskriterien sehen vor, dass Einlagen nur in zugelassenen Betrieben der Orthopädie-Technik und Orthopädieschuhtechnik mit Meisterpräsenz abgegeben werden können", betont Dr. Pohlen. "Angesichts der in diesem Bereich vorherrschenden kleinen Betriebsgrößen und des Fachkräftemangels sehen wir hier erhebliche Probleme. Viele Ausschreibungsgewinner dürften nicht in der Lage sein, die Versorgung adäquat sicherzustellen."
Eurocom: Festbeträge haben sich bewährt
Nach Auffassung von Eurocom sei die Versorgung mit Einlagen auch ohne Ausschreibungen für die Krankenkassen wirtschaftlich durchführbar. Für Einlagen gelten bereits seit vielen Jahren Festbeträge, die sich in der Praxis bewährt hätten. Dies und die Möglichkeit für die Versicherten, eine höherwertigere Versorgung gegen Übernahme der dadurch entstehenden Mehrkosten zu wählen, würde eine optimale Versorgung gewährleisten.