Die 66 Empfehlungen betreffen dabei auch Hilfsmittel und Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) – mit negativen Folgen für die Patientenversorgung, so die Eurocom. Besonders schwer falle dabei die empfohlene Wiedereinführung von Ausschreibungen ins Gewicht.
Eurocom-Geschäftsführerin Oda Hagemeier: „Insgesamt scheint der Kommission das Sparpotenzial als Maßstab abhandengekommen zu sein. Ausschreibungen für Hilfsmittel hatten schon in der Vergangenheit keinen breiten Spareffekt. Und bei den DiGA liegt der Ausgabenanteil angesichts der rund 352 Milliarden GKV-Gesamtausgaben bei unter einem Promille. Beide Positionen fallen im Vergleich zu großen Kostentreibern kaum ins Gewicht. Gleichzeitig riskiert die FKG Qualitätseinbußen und Innovationshemmung – und damit eine Verschlechterung der Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patientinnen und Patienten. Wir appellieren an Bundesgesundheitsministerin Warken, bei der Bewertung und Umsetzung der Empfehlungen Augenmaß anzulegen. Ausschreibungen gehören auf jeden Fall nicht dazu. Wir bringen uns weiterhin lösungsorientiert in den politischen Dialog ein.“
Zwar stellt die FKG selbst ihre Empfehlung unter den Vorbehalt unsicherer oder potenziell negativer Auswirkungen auf die Qualität der Versorgung, Zugang oder Verteilungsgerechtigkeit. Sie begegnet diesem Szenario aber mit einem laut Eurocom fragwürdigen – und kostenintensiven – Instrument: Sie empfiehlt die Beauftragung eines gesonderten Instituts mit der Kontrolle verbindlicher Qualitätskriterien und der Abgabe von Transparenzberichten. „Der Nutzen eines solchen Instituts leuchtet nicht ein und geht schlicht am Sparansatz vorbei, entstehen mit ihm doch zusätzliche Kosten. Umso mehr bedauern wir, dass die Finanzkommission unsere ausdrückliche Warnung vor den Defiziten von Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich nicht aufgegriffen hat“, betont Oda Hagemeier.
Festbeträge nur unter klaren Bedingungen
Positiv zu bewerten sei der Vorschlag der FKG, Festbeträge auszuweiten und zu stärken. Dass sie dabei allerdings auf dem bisherigen Verfahren der Festbetragsfestsetzung mit einem rein marktpreisbasierten kalkulatorischen Anteil beharrt, sei nicht nachvollziehbar. Auch vor dem Hintergrund, dass laut GKV-Spitzenverband dafür belastbare Daten fehlen. Hier zeichneten sich lange Verfahrenszeiten für die Festbetragsanpassungen ab.
Hagemeier: „Festbeträge sind ein gutes, weil von der Solidargemeinschaft verkraftbares Instrument der Kostenregulierung. Voraussetzung ist aber, dass sie regelmäßig in einem unbürokratischen Verfahren und unter Berücksichtigung relevanter Messgrößen, wie etwa die Inflationsrate oder der Verbraucherpreisindex, angepasst werden. Andernfalls läuft man Gefahr, dass die Entwicklung von Hilfsmitteln unwirtschaftlich und ihre Verfügbarkeit für Patientinnen und Patienten damit eingeschränkt wird.“
DiGA nicht künstlich ausbremsen
Die auf DiGA bezogenen Sparvorschläge der FKD beziehen sich neben der Zuzahlung gesetzlich Krankenversicherter vor allem auf die in der Erprobungs- und Vorverhandlungsphase vom Hersteller frei festlegbaren Preise und auf die Erprobungsregeln. Beides soll gestrichen werden.
Die innovationshemmenden Auswirkungen liegen für Hagemeier auf der Hand: „Diese Empfehlung steht im krassen Gegensatz zum politischen Willen, Innovationen schnell in die Versorgung zubringen. Gerade darin besteht doch die vorausschauende Leistung des Digitale-Versorgung-Gesetzes von 2019, dass es die Möglichkeit der freien Preisbildung vorsieht, um Herstellern eine faire Chance zu eröffnen, trotz hoher initialer Kosten in den neuen Versorgungsmarkt einzutreten, die Risiken gering zu halten – und damit den politischen Willen nach einem schnellen Zugriff der Patientinnen und Patienten auf eine Versorgung mit digitalen Innovationen umzusetzen.“