Aktuelle Ausschreibungen und Leistungskürzungen hätten für Unruhe gesorgt, stellten Priv.-Doz. Dr. med. Roland Thietje als Sprecher des Arbeitskreises Querschnittlähmung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Ralf Lettermann vom gleichnamigen Leistungserbringer aus Viersen und Karsten Völz von Invacare fest.
So stehe mehr der Kostendruck der Kostenträger als der Therapieerfolg beim Patienten im Zentrum der Diskussion. Verordnungsänderungen und Kürzungen würden zwar kommuniziert, aber nicht entsprechend begründet. Die Kostenträger verweigerten eine transparente bzw. nachvollziehbare Kalkulationsgrundlage.
Welche Konsequenzen diese Entwicklung für die Patienten nach sich ziehen könne, zeigten die Praktiker anhand mehrerer Beispiele auf. Bei der Sauerstoff-Versorgung (PG 14) etwa würden eventuelle Folgekosten nicht berücksichtigt – obwohl die gesundheitsökonomischen "Drehtür-Effekt-Kosten" laut Gesetzgeber verringert werden sollen.
Karsten Völz verwies in diesem Zusammenhang auf die Funktion des "Casemanagers". Beim Entlassmanagement sollte darüber nachgedacht werden, ob Sanitätshäuser hier nicht aktiv und kooperativ ergänzend im täglichen Ablauf tätig werden könnten.
Die Beteiligten waren sich einig, dass aufgrund des demografischen Wandels die Zahl der zu versorgenden Menschen steige und auf Seiten der Leistungserbringer die bedarfsgerechte Qualität der Versorgung nicht leiden dürfe. Dank der bundesweit höchsten Patienten- und Krankenhaus-Dichte könne NRW hier als Leuchtturm dienen und aufzeigen, wie wichtig Treffen sind bei denen aufgeschlossen miteinander diskutiert werde.
Der Dienstleistungsaufwand bei der Versorgung müsse stärker in den Fokus der Beteiligten rücken. Am Beispiel einer Hilfsmittel-Versorgung für Querschnittsgelähmte zeigte Dr. med. Roland Thietje die Bedeutung der ärztlichen Verordnung auf. Wird die Versorgung zur vermeintlichen Kostenersparnis durch den Kostenträger abgeändert, so werde der betroffene Patient schlimmstenfalls unterversorgt. Damit würden Reha- und Therapieerfolge zunichte gemacht und der gesundheitliche Zustand des Patienten eher verschlechtert werden.
Auch bei der Versorgung mit Einlagen (PG 08) spiegle die Abrechnungssituation den Dienstleistungsanteil nicht wider. Die Sätze seien so niedrig, dass die Leistungserbringer bis an die Mindestlohngrenze kalkulieren müssten. Nur durch private Aufzahlungen könne die vereinbarte Qualität gewährleistet werden.
Ministerin Steffens hob hervor, dass sie auch im nächsten Jahr ein solches Treffen begrüßen würde.