Die Ausgaben für Hilfsmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Seit 2015 liegt das durchschnittliche Wachstum bei 4,9 Prozent pro Jahr und damit nahezu auf dem Niveau der gesamten Leistungsausgaben. Treiber sind neben Preisentwicklungen auch demografische Effekte, technische Innovationen sowie zeitweise deutliche Mengenzuwächse.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Finanzkommission Gesundheit in ihrem Ergebnisbericht zur Stabilisierung des GKV-Beitragssatzes strukturelle Reformen zur Ausgabensteuerung. Im Zentrum steht die Wiedereinführung von Ausschreibungen für ausgewählte, stark standardisierte Hilfsmittel. Diese waren 2019 mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) abgeschafft worden, nachdem zuvor Qualitätsdefizite und eine zu starke Fokussierung auf den Preis kritisiert worden waren.
Künftig sollen Ausschreibungen Preis- und Qualitätskriterien gleichermaßen berücksichtigen. Vorgesehen sind verbindliche Mindeststandards. Ergänzend schlägt die Kommission vor, ein unabhängiges Institut mit der kontinuierlichen Qualitätsüberwachung zu betrauen und die Transparenz von Vertragsinhalten zu erhöhen. Darüber hinaus sollten Sanktionierungsmechanismen entwickelt werden, die die Krankenkassen bei schwerwiegenden Mängeln in Haftung nehmen. Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass Krankenkassen einen Wettbewerbsvorteil daraus ziehen, wenn Versicherte, die mit der Qualität der Hilfsmittel unzufrieden sind und einen überdurchschnittlichen hohen Versorgungsaufwand aufweisen, zu einer anderen Kasse wechseln.
Festbeträge
Neben Ausschreibungen sieht die Kommission auch in einer stärkeren Nutzung von Festbeträgen ein Steuerungsinstrument, durch:
- 1. Die Schaffung einer eigenständigen Regelung zur Festsetzung von Festbeträgen für Hilfsmittel, die eine Festsetzung von Hilfsmittelbeträgen mit kalkulatorisch bestimmten Abgabepreisen ermöglicht. Hierbei sollte die Grundlage für die Festsetzung der Festbetragsgruppen durch den GKV-SV vorgegeben werden. Zudem könnten auch stärkere Mitwirkungspflichten der Leistungserbringer vorgesehen werden.
- 2. Die Umwandlung der bestehenden Regelung in § 36 SGB V von einer Kann-Regelung in eine Soll-Regelung. Damit wird der GKV-SV stärker verpflichtet, das Festbetragsinstrument weitergehender als bisher zu nutzen, mit dem Ziel, für weitere Hilfsmittelgruppen Festbeträge festzusetzen.
Derzeit existieren solche Regelungen in vier von 39 Produktgruppen. Künftig könnten zumindest weitere vier Festbetragsgruppen einbezogen werden, um mittelfristig zusätzliche Einsparungen zu erzielen.
Finanzielle Wirkung
Schreibt man die Ausgaben der GKV für den Bereich Hilfsmittel linear über das Jahr 2019 (Inkrafttreten des TSVG – Einführung des Ausschreibungsverbots) hinaus fort, kann die Finanzwirkung einer Wiedereinführung der Ausschreibungsoption simuliert werden, heißt es in dem Bericht der Finanzkommission. So könnte die Wiedereinführung der Ausschreibungsoption Einsparungen in Höhe von insgesamt rund 350 Mio. Euro jährlich generieren. Davon ausgehend, dass sich an die Wiedereinführung eine Implementierungsphase, unter anderem zur Festlegung von Qualitätskriterien anschließt, könnte im Jahr 2027 ein Einsparvolumen in Höhe von 200 Mio. Euro realisierbar sein.
Da insbesondere die erstmalige Festsetzung von Festbeträgen ein zeitaufwendiges Verfahren erfordert und diese Beträge in Vertragsverhandlungen erst umgesetzt werden müssen, ist das Einsparpotenzial eher mittelfristig (vermutlich nicht vor dem Jahr 2029) zu realisieren. Die Kommission erwartet eine Finanzwirkung durch Festbeträge von 500 Mio. Euro jährlich ab 2029.
Mit Blick auf die zukünftige Entwicklung rechnet die Kommission zudem mit erneuten Mengenzuwächsen. Gründe sind unter anderem demografische Veränderungen sowie sogenannte Versorgungswellen, die durch Produktinnovationen oder Austauschzyklen entstehen. Entsprechend dürfte neben der Preis- auch die Mengenkomponente künftig wieder stärker zum Ausgabenanstieg beitragen.