Das Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege-und Rehabilitationsstärkungsgesetz–GKV-IPReG)“ stellt für die außerklinische Intensivpflege nach nunmehr fünf Jahrzehnten einen gravierenden Paradigmenwechsel dar. Davon ist der Verein Rehakind überzeugt.
Denn aus einer inhomogenen Versorgungslandschaft mit unzähligen Regeln und Normen, Verträgen und Absprachen möchte der Gesetzgeber nun ein strukturiertes Versorgungssegment im deutschen Gesundheitswesen etablieren. Die zu erwartenden erheblichen Umstrukturierungen werden in den nächsten Jahren die Betroffenen und ihre An- und Zugehörigen sowie alle in der außerklinischen Intensivversorgung tätigen Berufsgruppen, Leistungsträger und Leistungserbringer, betreffen.
Der Think Tank, der seit September 2020 in Onlinesitzungen getagt hat, hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Prozess und Diskurs rund um das GKV-IPReG bis hinein in die Erstellung der Richtlinien für die Verordnung außerklinischer Intensivpflege des Gemeinsamen Bundesausschusses fachlich, ethisch und politisch zu begleiten. Nun hat die Gruppe ihr Essential in einer Kurz- und Langversion vorgestellt. Der Fokus liege besonders auf den Bedürfnissen und Bedarfen von Menschen, die einer außerklinischen Versorgung – insbesondere außerklinischer Intensivpflege – bedürfen. Da die Personengruppe, auf die sich das GKV-IPReG fokussiert, stark heterogen geprägt ist, finde keine Differenzierung statt, hebt der Think Tank in seinem Essential hervor. So können Betroffene kurz-, mittel- oder langfristig auf außerklinische Intensivpflege angewiesen sein. Mittel- und langfristig Betroffene sind in der Regel behinderte Menschen sowie chronisch kranke, pflege-/assistenzbedürftige und überwachungspflichtige . Diese benötigen insgesamt andere Hilfen als kurzfristig Betroffene, die beispielsweise durch eine Operation auf strukturierte, stationäre Maßnahmen angewiesen sind.
Mit am Think Tank beteiligt ist der Verein Rehakind, der unter anderem darauf hinweist, dass manche Diagnosen mit einer nahezu normalen Lebenserwartung einhergingen. Dies hebe das Recht der Kinder an Besuchen von Einrichtungen der frühkindlichen und gemeinschaftlichen Bildung/Ausbildung sowie späteren Berufstätigkeit hervor. Zudem fordert der Think Tank, dass bei betroffenen Kindern gewährleistet werden müsse, dass sie vorrangig in ihrer Familie die notwendige Versorgung mit AIP-Leistungen erhalten.