Den Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 289,3 Mrd. Euro standen Ausgaben in Höhe von 288,9 Mrd. Euro gegenüber, teilt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit.
Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten verzeichneten bei einem Anstieg der Versichertenzahlen von 0,5 Prozent einen Zuwachs von 4,4 Prozent. Der durchschnittlich von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitragssatz zum Jahresende 2022 lag mit 1,36 Prozent leicht oberhalb des Ende Oktober 2021 für das Jahr 2022 bekannt gegebenen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes von 1,3 Prozent.
„Der moderate Überschuss der gesetzlichen Krankenkassen zeigt, dass die Finanzen der GKV mit dem ergänzenden Bundeszuschuss von 14 Milliarden Euro zielgenau stabilisiert wurden. Mit den Maßnahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes haben wir zudem die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler vor hohen Beitragssatzsteigerungen zum Jahreswechsel 2023 geschützt. Dabei bleibt das hohe Niveau und die Qualität der Gesundheitsversorgung in Deutschland für alle Versicherten gewahrt.“
Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Lauterbach
Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten
Mit Ausnahme der Innungskrankenkassen, die ein Defizit in Höhe von 105,7 Mio. Euro erzielten, haben die übrigen Kassenarten Überschüsse erwirtschaftet. Die Überschüsse betrugen bei den Ersatzkassen 349,3 Mio. Euro, bei den Betriebskrankenkassen 113,7 Mio. Euro, bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse 49,0 Mio. Euro, bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen 23,2 Mio. Euro, und bei der Knappschaft 21,9 Mio. Euro.
Die Krankenkassen verzeichneten im vergangenen Jahr 2022 bei einem Versichertenzuwachs von 0,5 Prozentpunkten einen absoluten Zuwachs der Leistungsausgaben und Verwaltungskosten von 4,4 Prozent. Die Leistungsausgaben stiegen dabei um 4,3 Prozent, die Verwaltungskosten um 7,2 Prozent. Der sehr deutliche Anstieg der Verwaltungskosten ist laut BMG maßgeblich auf die Bildung von hohen Altersrückstellungen einzelner Krankenkassen zurückzuführen, was den Jahresanstieg entsprechend beeinflusst hat.
Finanzentwicklung in den Leisatungsbereichen
Die Ausgaben für Heilmittel erleben mit 7,0 Prozent weiterhin einen Aufwuchs, der sowohl auf Vergütungsanpassungen zum Beginn des Jahres als auch auf die hohen unterjährigen Preisabschlüsse des Vorjahres zurückzuführen ist. Mit einem Anstieg von 6,0 Prozent entwickeln sich die Ausgaben für Hilfsmittel etwas dynamischer als die Gesamtausgaben.
Der Anstieg der Arzneimittelausgaben lag mit 4,8 Prozent wie auch in den vergangenen Jahren über dem durchschnittlichen Anstieg der gesamten Leistungsausgaben. Dies entspricht einem Plus von rund 2,2 Milliarden Euro. Seit dem Jahranfang 2023 greifen im Bereich der Arzneimittelausgaben die Regelungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes, welche eine Verlangsamung der Ausgabendynamik in diesem Bereich bewirken sollen.
Auch die Ausgaben für Krankenhausbehandlungen sind mit einem Anstieg von 2,8 Prozent, was einem Plus von rund 2,3 Milliarden Euro entspricht, weniger stark als der Durchschnitt aller Leistungsausgaben gestiegen. Dies dürfte vorrangig auf eine weiterhin stagnierende oder gar rückläufige Mengenentwicklung zurückzuführen sein.
Bei der Interpretation der vorläufigen Rechnungsergebnisse ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Ausgaben in vielen Leistungsbereichen, insbesondere bei Ärzten und Zahnärzten, von Schätzungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten für den betrachteten Zeitraum häufig noch nicht oder nur teilweise vorliegen. Auch die Aufwendungen für das Pflegebudget im Krankenhaus sind aufgrund der für einen Teil der Krankenhäuser noch nicht vorliegenden Abschlüsse der Verhandlungspartner vor Ort teilweise von Schätzungen geprägt.
Die endgültigen Finanzergebnisse der Krankenkassen für das Gesamtjahr 2022 werden ebenso wie die Daten des 1. Quartals 2023 Mitte Juni 2023 vorliegen.