Trotz klarer gesetzlicher Vorgaben zur Umsetzung der beschleunigten Genehmigung von Hilfsmittelverordnungen aus den SPZ/ MZEB (§33 Absatz 5c SGB V) setzen einige große und regionale Krankenkassen die Regelung nicht um, teilt die Fördergemeinschaft Rehakind mit. Das gefährde die Versorgung und Entwicklung betroffener Kinder und verschwende Ressourcen. Bis zu 12 Mio. Euro pro Jahr könnten im bürokratischen Prozess bei Kassen und Ärzten eingespart werden, zeigen laut Rehakind die Zahlen der GKV und des GbA in der Referentenvorlage/Kabinettsvorlage zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes Anfang 2025.
§ 33 Abs. 5c SGB V sieht vor, dass bei Verordnungen/Empfehlungen durch SPZ und MZEB die Erforderlichkeit der Hilfsmittelversorgung vermutet wird. Dies bedeutet, dass in der Regel eine weitere Prüfung der Erforderlichkeit durch die Krankenkassen nicht vorgesehen ist. Nur wenn offenkundige Zweifel an der Plausibilität der Verordnung bestehen, soll eine Prüfung durch die Krankenkassen erfolgen. Dennoch bestehen laut Rehakind viele Kassen regelmäßig auf dem bisherigen Prüfprozess oder lehnen ab. Die Begründungen laut einer Elternumfrage:
- „Wir sehen nicht, was aus dem SPZ kommt.“
- „Wir machen das wie bisher und prüfen wirtschaftliche und medizinische Notwendigkeit“
- „Wir leiten weiterhin an den MD weiter – weil wir es können.“
Expertenstimmen
Jörg Hackstein, Vorsitzender Rehakind e.V., sagt: „Die Vermutungsregel gilt für die Erforderlichkeit der Versorgung mit einem Hilfsmittel insgesamt. Hiervon kann nur bei begründeten Zweifeln abgewichen werden.“
Dr. Mona Dreesmann, SPZ Potsdam: „Der Gesetzgeber möchte vulnerable Gruppen durch die Gesetzesänderung des Paragraphen 33 SGB V entlasten. Hilfsmittel sollen unbürokratisch und schnell beim Kind ankommen. Sozialpädiatrische Zentren wurden als Institutionen anerkannt, die qualifiziert Hilfsmittel verordnen. Mit dem Vorgehen der Kassen entsteht der Eindruck, dass man das Gesetz umgehen möchte. Erneut treffen in SPZ Anfragen ein, dass man weitere medizinische Unterlagen an den MD schicken soll, damit der prüfen kann. Es ist absurd!
Dr. Carmen Lechleuthner, Aktionsbündnis für bedarfsgerechte Heil- und Hilfsmittelversorgung: „Der Kampf um jedes Hilfsmittel kostet Eltern enorme Kraft. Trotz erfolgreicher Klagen werden Maßnahmen weiterhin verzögert.“
Rehakind prüft derzeit regionale oder kassenspezifische Muster bei Verstößen und will den politischen und regelungstechnischen Druck auf die Kostenträger erhöhen. Hierzu nimmt das Netzwerk auch direkten Kontakt mit den Verantwortlichen auf. Sollte sich systematisches Fehlverhalten zeigen, fordert der Verein Sanktionen. Zur Klärung des Missstandes lädt Rehakind gemeinsam mit dem Aktionsbündnis für bedarfsgerechte Heil- und Hilfsmittelversorgung im September unter anderem Vertreter von Krankenkassen und aus der Politik zu einem Gespräch ein.
„Wir brauchen endlich ein Ende der Misstrauenskultur. Die Entlastung der Familien und die Anerkennung fachärztlicher Kompetenz müssen Priorität haben. Dem Wirtschaftlichkeitsgebot sind SPZ, Leistungserbringer gleichermaßen verpflichtet. Der Gesetzgeber hat das anerkannt – nun muss geliefert werden“, fordert Christiana Hennemann von Rehakind.