Die aktuellen Regelungen im Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) zur Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierung im Hilfsmittelbereich wertet das Stolle Sanitätshaus in einer Mitteilung als „pure Klientelpolitik zu Lasten der Patientinnen und Patienten“. Statt sich „vor den Karren der Apothekerlobby spannen zu lassen“, sollte die Politik in der Hilfsmittelversorgung die Strukturen über die Sanitätshäuser sichern.
„Es scheint erklärtes Ziel der deutschen Gesundheitspolitik, die Sanitätshäuser und Gesundheitshandwerke systematisch auszubluten“, kritisiert Detlef Möller, Geschäftsführer der Stolle Sanitätshaus GmbH & Co. KG und Aufsichtsratsvorsitzender der Rehavital Gesundheitsservice GmbH, die Neuregelung im ALBVVG scharf. „Wir Sanitätshäuser stellen seit Jahren durch alle Krisen die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten sicher. Damit leisten wir unter anderem einen zentralen Beitrag zur Aufrechterhaltung der ambulanten und stationären Pflege sowie der Krankenhäuser in unserem Land. All das, obwohl wir trotz aller Mehrbelastungen bei den Corona- und Energiehilfen für den Gesundheitsbereich von Politik und Kostenträgern konsequent ignoriert wurden.“
Dass der Gesetzgeber sehenden Auges den fairen Wettbewerb sowie einheitliche Qualitätsstandards zwischen Apotheken und Sanitätshäusern untergrabe und es auch noch Apothekerlobbyisten und Krankenkassen überlasse, selbst angeblich „apothekenübliche“ Hilfsmittel festzulegen, sei ein direkter Angriff auf die Versorgungsqualität, so Möller weiter.
„Die fortgesetzte politische Ignoranz gegenüber den Sanitätshäusern zerstört unsere mittelständisch geprägten Strukturen in der Hilfsmittelversorgung und gefährdet damit die qualitativ hochwertige und individuelle Versorgung der betroffenen Menschen. Statt Lobbygeschenke zu verteilen, sollten sich die zuständigen Personen endlich für langfristige Lösungen in der Hilfsmittelversorgung einsetzen, die uns Sanitätshäuser vom bürokratischen Irrsinn befreien und eine angemessene Vergütung unserer Leistungen am Patienten sicherstellen.“