Korruption im Gesundheitsmarkt: Anfangsverdacht vermeiden

Healthcare Compliance-Konferenz des BVMed

Die neuen Strafrechtsparagrafen zur Korruption im Gesundheitsmarkt (§§299 a, b StGB) haben noch zu keinen großen staatsanwaltlichen Ermittlungen und damit zu keiner Rechtsprechung geführt. Die Unsicherheit im Gesundheitsmarkt hält daher an, so die Experten der 9. Healthcare Compliance-Konferenz des BVMed am 30. November 2017 in Berlin.

  • 05.12.2017
  • Tobias Kurtz
  • 3 Minuten

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