Trotz einer anteiligen Vermögensabführung von rund 2 Mrd. Euro an den Gesundheitsfonds lagen die Finanzreserven der Krankenkassen Ende März 2021 bei rund 16,6 Mrd. Euro und entsprechen damit im Durchschnitt 0,7 Monatsausgaben. Die gesetzlich vorgesehene Mindestreserve für die einzelnen Krankenkassen beträgt 0,2 Monatsausgaben.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Die Pandemie hat auch im 1. Quartal 2021 die Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich beeinflusst. Die vorliegenden Daten lassen aber noch keine valide Prognose für die weitere Finanzentwicklung der GKV zu. Erst wenn die Daten des 1. Halbjahres vorliegen, wissen wir, ob der von der Koalition beschlossene ergänzende Bundeszuschuss von 7 Mrd. Euro für 2022 angepasst werden muss, um den durchschnittlichen Zusatzbeitrag stabil zu halten.”
Den Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von rund 69,3 Mrd. Euro standen Ausgaben von rund 69,4 Mrd. Euro gegenüber.
Die einzelnen Krankenkassenarten verbuchten unterschiedliche Finanzergebnisse. Ersatzkassen (+435 Mio. Euro), Innungskrankenkassen (+49 Mio. Euro) und die Landwirtschaftliche Krankenkasse (+14 Mio. Euro) erzielten Überschüsse. Allgemeine Ortskrankenkassen (-563 Mio. Euro), Betriebskrankenkassen (-63 Mio. Euro) und die Knappschaft (-20 Mio. Euro) erzielten hingegen Defizite. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die einzelnen Krankenkassen im Jahr 2021 in unterschiedlichem Umfang Teile ihrer Finanzreserven an den Gesundheitsfonds abführen mussten. Im 1. Quartal 2021 wurden dem Gesundheitsfonds so insgesamt 1,99 Mrd. Euro zugeführt und als Zuweisungen an die Krankenkassen wieder ausgezahlt.
Entwicklungen bei den Ausgaben
Bei den Krankenkassen gab es im 1. Quartal 2021 einen absoluten Ausgabenzuwachs von Leistungen und Verwaltungskosten von 2,3 Prozent. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Ausgabenzuwächse dieses Quartals auf einen hohen Ausgabensockel des entsprechenden Vorjahresquartals aufsetzen. Deshalb ist zu erwarten, dass die Zuwachsraten im weiteren Jahresverlauf noch deutlich steigen werden. Insgesamt stiegen die Leistungsausgaben um 2,2 Prozent, die Verwaltungskosten um 5,3 Prozent.
Vor allem bei Krankenhausbehandlung (-1,7 Prozent) sowie bei Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen (- 14,1 Prozent) sind die Ausgaben im Vergleich zum 1. Quartal 2020 rückläufig. Für die damit verbundenen Belegungsrückgänge haben die Krankenhäuser bzw. Vorsorge- und Reha- Einrichtungen von Januar bis März insgesamt rund 3 Mrd. Euro bzw. 135 Mio. Euro Ausgleichszahlungen des Bundes erhalten.
Überproportionale Ausgabenzuwächse gab es hingegen bei ärztlicher Behandlung (+7,4 Prozent), zahnärztlicher Behandlung (+6,1 Prozent) und Zahnersatz (+9,9 Prozent), während die Arzneimittelausgaben nach einem zweistelligen Zuwachs von 11,5 Prozent im 1. Quartal 2020 um 0,8 Prozent stiegen.
Die Ausgaben für Hilfsmittel liegen um 0,64 Prozent über dem Vorjahreszeitraum.