Das stellte der CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Jan-Marco Luczak, Stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses im Bundestag, auf dem BVMed-Gesprächskreis Gesundheit am 11. November klar. "Wir wollen die schwarzen Schafe erfassen, aber nicht notwendige Kooperationen verhindern", so Luczak. Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf im Juli 2015 beschlossen. Die erste Lesung im Bundestag findet am 13. November, die Expertenanhörung Anfang Dezember 2015 statt.
Zum Hintergrund des Gesetzes erläuterte Luczak einer Meldung des BVMed zufolge, dass "ein klares Signal gegen Korruption" gesetzt und die festgestellte Lücke im Strafgesetzbuch geschlossen werden soll. "Nicht, weil es so viele Fälle sind, sondern weil es um einen hochsensiblen Bereich geht." Luczak geht es vor allem um das Vertrauen der Patienten: "Die Patienten sollen sich darauf verlassen können, dass Grundlage einer Entscheidung die medizinische Notwendigkeit ist." Deshalb müsse der Gesetzgeber einschreiten, wenn die Unabhängigkeit der Entscheidung gefährdet ist. Wichtig sei es, kein Sonderstrafrecht für Ärzte zu schaffen. Deshalb gehe es nicht nur um die Heilberufe, sondern auch um alle im Gesundheitsmarkt Tätigen, die eine staatliche Prüfung abgelegt haben, so der Rechtspolitiker.
Kritik der BVMed-Vertreter gab es vor allem an der zweiten Tatbestandsalternative des Verstoßes gegen berufsrechtliche Pflichten. Das nannte Luczak eine Art "Auffangtatbestand" für Ausnahmesituationen wie Monopole, wo kein Wettbewerb stattfindet. Luczak stellte klar, dass eine Verletzung der Berufsausübungspflichten alleine nicht für die Strafbarkeit ausreiche. Es müsse eine Unrechtsvereinbarung hinzukommen