„Wir haben einige Jahre gebraucht, um der Branche klarzumachen, dass wir es ernst meinen", blickt Rechtsanwalt Jörg Hackstein, seit acht Jahren Vorsitzender von RehaKIND, zurück. Doch heute ist RehaKIND im Gesundheitsmarkt, in der Politik und bei den Familien angekommen. „Der Verein hat in 18 Jahren seit seiner Gründung ein machtvolles neutrales Netzwerk rund um die Belange von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen geschaffen, welches Hersteller, Fachhändler, Therapeuten und Ärzte, Institutionen, Kostenträger und die betroffene Familien auf Augenhöhe einbindet. 108 Mitglieder unterstützen diese wichtige Arbeit: Wir schaffen öffentliche Aufmerksamkeit und bahnen Wege für die Anliegen der behinderten Kinder und Jugendlichen. RehaKIND arbeitet interdisziplinär an der Optimierung des Hilfsmittel-Versorgungsprozesses und wir prangern aktiv Missstände und Fehlentwicklungen an."
Über 300 Vorträge, Messebeteiligungen und Kongressworkshops wurden inzwischen organisiert. Mehr als 3.000 Schulungsteilnehmer beschäftigten sich mit den Besonderheiten der Kinderreha. Und bei Kostenträgern, in Förderschulen und in über 100 SPZ stellte RehaKIND seinen Bedarfsermittlungsbogen (BEB) vor.
Anlässlich der Mitgliederversammlung wurde die Agenda 2020 festgelegt. Die Themen lauten: Individuelle Bedarfsermittlung unter dem Aspekt der ICF, Einbindung digitaler Techniken für die Kommunikation, Nutzung des BEB und Dokumentation, Gewährleistung von Datenschutz, Weiterentwicklung von Qualitätskriterien in Beratung und Versorgung verschiedener Produktgruppen, eine App, multiprofessionelle neuartige Versorgungspfade zu entwickeln und weiter für diese kleine, schwer betroffene Gruppe von Menschen zu kämpfen. Jörg Hachstein: "Ob in der Politik, den Sozialen Medien unter dem Hashtag #KinderrehaistkeinLuxus oder mit anderen Branchenverbänden, Ärztegesellschaften und Selbsthilfevereinen: Das einzelne Kind, der einzelne Jugendliche mit seinem individuellen Bedarf muss so versorgt werden, dass Teilhabe an unserer Gesellschaft möglich ist. Aus dieser gesetzlichen, gesellschaftlichen und moralischen Verpflichtung darf sich niemand herausstehlen."