BVMed-Sozialrechtstag in Berlin: Gesetzeskonforme Umsetzung der Rahmenbedingungen notwendig – Theorie und Praxis stimmen nicht immer überein.
10.07.2013
Tobias Kurtz
2 Minuten
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Um einen qualitätsgesicherten Wettbewerb im Hilfsmittelbereich sicherzustellen, ist eine gesetzeskonforme Umsetzung der Rahmenbedingungen durch alle Beteiligten notwendig. Doch Theorie und die Praxis stimmen derzeit nicht immer überein. Das war die Botschaft des BVMed-Sozialrechtstages am 13. Juni in Berlin.
So werde durch einige Kassen versucht, sich mit „Open-House-Rabattverträgen“ mit nicht verhandelbaren Konditionen und Preisen vom Vergaberecht zu lösen.
Das Informationsrecht für Hilfsmittel-Leistungserbringer über die Inhalte abgeschlossener Verträge werde von manchen Krankenkassen ebenso missachtet, wie das bedingungsgleiche Beitrittsrecht zu Verträgen mit „Premiumpartnersystemen“ ausgehebelt werde. Ohne gesetzliche Grundlage ist auch die Beauftragung eines externen Gut- achters statt des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) – auch dann, wenn der Versicherte schriftlich eingewilligt hat. Ebenso ambivalent steht es um die eigentliche Therapiehoheit des Arztes, welche durch Wirtschaftlichkeits- und Richtgrößenprüfungen sowie Genehmigungspflichten und Sonderverträge von den Kassen beschränkt wird. Zulässige und unzulässige Formen der Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten sind im Rahmen des § 128 SGB geregelt, im Alltag sollten alle Akteure transparent arbeiten und Leistungsverhältnisse dokumentieren. Daniela Piossek, Leiterin des Referates Krankenversicherung beim BVMed in Berlin, erläuterte eingangs die Bereiche, in denen es durch die Krankenkassen immer wieder zu Umsetzungs- und Auslegungsproblemen im Hilfsmittelbereich gekommen ist.
„Der Phantasie einiger Kostenträger sind dabei keine Grenzen gesetzt. Aber zum Glück handelt es sich dabei nur um eine Minderzahl. Viele Kassen handeln durchaus korrekt“, lautete das Fazit der Hilfsmittel-Expertin. Piossek appellierte an die beteiligten Krankenkassen und Leistungserbringer, fair miteinander umzugehen.
Den ausführlichen Bericht über den BVMed-Sozialrechtstag in Berlin finden Sie in GP-Ausgabe 7/2013.
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