Der monatliche Höchstbetrag für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel liegt laut des aktuellen Entwurfs für die Fortgeltung der Pandemie-Regelungen wieder bei 40 Euro. In einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestags am 22. Februar 2021 stieß dies auf Unverständnis, teilt das Bündnis „Wir versorgen Deutschland“ mit. Zum Bündnis gehören der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) sowie die Leistungserbringer-Gemeinschaften EGROH, Reha-Service-Ring, RehaVital und Sanitätshaus Aktuell.
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste, der Sozialverband Deutschland und der Sozialverband VdK Deutschland fordern die Bundesregierung auf, die zunächst geplante dauerhafte Erhöhung der Pflegehilfsmittel-Höchstgrenze auf 60 Euro beizubehalten und wieder in den Gesetzentwurf einzuschreiben. „Wir versorgen Deutschland“ schließt sich diesen Forderungen an.
Das Geld stehe Pflegebedürftigen für die Beschaffung der nötigen Desinfektionsmittel und Schutzausrüstung zu, um sich selbst sowie Pflegepersonal und pflegende Angehörige nicht zuletzt vor Covid-19-Infektionen zu schützen. Die aktuelle Regelung läuft am 31. März 2021 aus. Insbesondere warnt das Bündnis davor, dass durch die Erhöhungen der Beschaffungskosten für Pflegehilfsmittel die Patientinnen und Patienten innerhalb der abrechenbaren Höchstgrenze von 40 Euro künftig weniger Schutzausrüstung durch eine Kostenerstattung gedeckt sei als vor der Pandemie. Es sei unerklärlich, warum genau jetzt die Notwendigkeit dieser wichtigen Hygieneartikel von Gesetzgeber eingeschränkt wird.
Regelung für Pflegehilfsmittel: Auszüge aus den Stellungnahmen
„Wir bedauern an dieser Stelle ausdrücklich, dass die Anhebung der Aufwendungen der Pflegekasse für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel von 40 auf 60 Euro monatlich nicht in den Gesetzentwurf übernommen wurde“, schreibt der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) – Bundesverband e. V. „Wir erachten dies als zwingend notwendig um auch zukünftig den hygienischen Maßstäben zum Schutz vor einer Erkrankung mit Covid-19 vor allem in der vulnerablen Gruppe der Pflegebedürftigen gerecht zu werden. Denn auch Impfungen schützen nicht vollständig, sodass entsprechende Schutzmaßnahmen bei der pflegerischen Versorgung auch über das Ende der pandemischen Lage hinaus Bestand haben werden. Darüber hinaus steigen auch die Preise für die Pflegehilfsmittel kontinuierlich, …“
„Nicht nachvollziehbar“ ist die gestrichene Anhebung des Pflegehilfsmittel-Höchstbetrags für die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) – „Da die Pandemie unseren Alltag und auch den Pflegealltag noch lange begleiten wird und somit Bedarf an … Desinfektionsmitteln, Schutzkitteln etc. fortbestehen wird, …“
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) kritisiert: „Es ist völlig unverständlich, dass mitten in der Pandemie der Gesetzgeber den erhöhten Bedarf der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel, wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel, nicht dauerhaft anerkennen und dauerhaft im SGB XI verankern will. Die Bedeutung dieser Pflegeverbrauchsmittel ist seit Ausbruch der Pandemie überdeutlich geworden. Es ist wichtig, dass die Pflegebedürftigen sich mit diesen gesichert versorgen können …“
Wie der Sozialverband Deutschland (SoVD) unterstreicht, sei die Anhebung „auch bereits vor der Pandemie notwendig und überfällig“ gewesen. Vor diesem Hintergrund appelliert der Sozialverband „ausdrücklich“ dafür, die ursprünglich geplante Erhöhung in das Dauerrecht zu überführen.
Der Sozialverband VdK Deutschland e. V. „findet die Streichung nicht im Ansatz nachvollziehbar“ und dringt auf eine Aufhebung der selbigen. „Nachweislich sind gerade in der häuslichen Versorgung von pflegebedürftigen Menschen die Kosten von zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln … enorm gestiegen. Die Mehrausgaben der Pflegebedürftigen sind sowohl der Kostensteigerung der Produkte durch die erhöhte Nachfrage geschuldet als auch des höheren täglichen Bedarfs. Zudem ist davon auszugehen, dass auch nach der Erklärung des Deutschen Bundestags zum Ende der epidemischen Lage von nationaler Tragweite weiterhin die Notwendigkeit bestehen wird, viele jetzt eingeführte Regeln zum Infektionenschutz beizubehalten.“