Die Bewältigung der COVID-19-Pandemie und der Ukraine-Krieg haben die Verfügbarkeit von Rohstoffen und Energie, die globalen Lieferketten sowie das Transportwesen stark beeinträchtigt. Diese Veränderungen führten laut einer Mitteilung des Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) zu Preissteigerungen, die sich unmittelbar auf die Herstellung von Medizinprodukten auswirken – darunter die Produktion von Hilfsmitteln zur aufsaugenden Inkontinenzversorgung.
„Die Schere zwischen sinkenden Erstattungspreisen und steigenden Produktionskosten nimmt stetig zu. Dieser Kosten-Tsunami gefährdet die medizinische Versorgungsqualität der Betroffenen.“
BVMed-Expertin Juliane Pohl, Leiterin des Referats Ambulante Versorgung
Der BVMed sieht daher dringenden Handlungsbedarf, die bestehende Pauschalsystematik zu überwinden.
Einzelheiten zu den zentralen Entwicklungen und die entsprechenden ökonomischen Kennziffern können dem BVMed-Factsheet „Hilfsmittel zur aufsaugenden Inkontinenzversorgung | Globale Entwicklungen und Auswirkungen auf die Herstellung“ entnommen werden. Darin heißt es unter anderem:
Zellstoff
Der Erzeugerpreisindex hatte im dritten Quartal 2022 gegenüber dem 3. Quartal 2020 eine Kostensteigerung von 65,7 % zum Rohstoff Zellstoff zu verzeichnen.
Polyacrylat (Superabsorber)
Caustic Soda und Propylen (Hauptbestandteile SAP) verzeichnen im dritten Quartal 2022 gegenüber Januar 2020 Kostensteigerungen von 196 % (ICIS LOR) beziehungsweise 56 % (Propylene Europe Index).
Ursächlich hierfür sind u. a. anhaltende Kapazitätsprobleme, steigende Preise für Acrylsäure.
Natronlauge, weltweiter Seefracht und in Nordamerika und Europa eingeführter Zölle.
Polyethylene (Folien)
In Juli 2022 wurde gegenüber Juli 2020 eine Kostensteigerung von 81,1% verzeichnet (LDPE EU Index).
Polypropylene (Vliesstoffe)
In Juli 2022 wurde gegenüber Juli 2020 eine Kostensteigerung von 128 % verzeichnet (PP Europe Homo Index).
Zum Hintergrund der Versorgungsproblematik erläutert der BVMed, dass die Versorgung von Patienten mit Hilfsmitteln zur aufsaugenden Inkontinenzversorgung durch Hilfsmittelleistungserbringer wie Sanitätshäuser oder Homecare-Versorger erfolgt. Diese vereinbaren mit Krankenkassen eine Erstattung für die monatliche Versorgung mit den Produkten sowie den dazu gehörigen Dienstleistungen wie die Auswahl des individuell erforderlichen Produkts, die Einweisung sowie die Unterstützung bei Komplikationen.
Die besondere Systematik bei der Vereinbarung dieser Erstattungsbeträge führe zu Vergütungen im niedrigen zweistelligen Bereich. Die durchschnittliche Monatspauschale liege aktuell bei unter 17 Euro für Versorgungen in der Häuslichkeit. Diese Pauschale umfasst alle individuell erforderlichen Produkte und Dienstleistungen sowie Logistik und sonstige Administration.
„Die fehlleitenden Mechanismen der Versorgungspauschalsystematik führten zu einem Marktversagen in diesem Versorgungsbereich. Denn in der Praxis ist es kaum möglich, eine Pauschale nachzuverhandeln und zu erhöhen. Das gefährdet spürbar die Qualität der Versorgung, aber auch die Versorgungssicherheit“, stellt BVMed-Expertin Juliane Pohl fest.