„Das hohe Defizit der Krankenkassen in 2024 und der starke Anstieg der Zusatzbeiträge zu Jahresbeginn sind nicht nur Ergebnis eines inflationsbedingt hohen Anstiegs der Ausgaben für Personal und medizinische Leistungen“, sagt Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach. „Sie sind auch darauf zurückzuführen, dass in den vergangenen Legislaturperioden versäumt wurde, das Gesundheitssystem zu modernisieren und die Strukturen für die Zukunft fit zu machen.“ Der Schlüssel zu stabilen GKV-Finanzen seien tiefgreifende Strukturreformen des Gesundheitswesens. Ergänzend müssten gesamtgesellschaftliche Aufgaben wie etwa die medizinische Versorgung von Bürgergeldbeziehenden kostendeckend aus Steuer- und nicht aus Beitragsmitteln finanziert werden. Auch der Bundeszuschuss zur pauschalen Abgeltung versicherungsfremder Leistungen, der seit 2017 nicht mehr angehoben wurde, sollte regelhaft dynamisiert werden, um einer weiteren Entwertung entgegenzuwirken.
Die Leistungsausgaben stiegen dabei um 8,1 Prozent, die Verwaltungskosten reduzierten sich um 0,6 Prozent. Damit hat sich die Ausgabendynamik sowohl gegenüber dem Vorjahr (2023: +5,0 Prozent) beschleunigt. Maßgeblich beeinflusst wurde die Entwicklung durch die Aufwendungen für Krankenhausbehandlungen, die um rund 8,1 Mrd. Euro (+8,7 Prozent) im Vergleich zum Vorjahr wuchsen. Ein besonders dynamisches Wachstum wird erneut bei den Pflegepersonalkosten verzeichnet (+13,1 Prozent).
Der Ausgabenanstieg im Bereich der Arzneimittel beträgt 9,9 Prozent (+5,0 Mrd. Euro). Die Aufwendungen für ambulant ärztliche Behandlungen verzeichneten einen Anstieg von 6,3 Prozent bzw. 3,0 Mrd. Euro. Deutlich überproportional gestiegen sind u.a. die Ausgaben bei den Heilmitteln (+10,4 Prozent bzw. +1,3 Mrd. Euro).
Die Ausgaben für Hilfsmittel sind um 5,5 Prozent auf 11,7 Mrd. Euro. gestiegen. Der Hilfsmittel-Anteil an den Gesamtausgaben beläuft sich weiterhin auf 4 Prozent.
Erfreulich an der Entwicklung sei laut BMG „der kräftige Schub bei der Ambulantisierung“. So verbuchten die Krankenkassen im ersten Jahr der Hybrid-DRG bereits Ausgaben in Höhe von rund 563 Mio. Euro für diese neue sektorenübergreifende Versorgungsform. Davon entfällt mit 432 Mio. Euro ein Großteil auf die Krankenhäuser, die starke Rückgänge bei den entsprechenden vollstationären DRG-Abrechnungspositionen verzeichnen.