Demnach bewerten mehr als 90 Prozent der Befragten der Studie "Lebens- und Versorgungsqualität von ISK-Anwendern" sowohl die Qualität als auch die Menge der Hilfsmittel als "sehr gut" oder "eher gut". Dies teilte die Initiative "Faktor Lebensqualität", die gemeinsam von deutschen Herstellern und Leistungserbringern im BVMed getragen wird, mit. Auch wenn die aktuelle Versorgungsqualität als sehr hoch bewertet wird, sorgen sich aber 74 Prozent der Anwender, dass sie sich durch eine Neuregelung der Versorgungsleistungen verschlechtert. Sie befürchten neben Auswirkungen auf Qualität, Produktauswahl und Menge an Produkten auch eine Verschlechterung der Lebensqualität. Die Befragung wurde zwischen Juni 2016 und April 2017 durchgeführt. Teilgenommen haben 1.050 Anwender.
Diese Befürchtung hat die "Patientenbefragung zur aktuellen Versorgung bei Inkontinenz und Stoma" im Auftrag der Initiative "Faktor Lebensqualität" bestätigt. Dafür wurden im April und Mai dieses Jahres 59 Telefoninterviews mit Betroffenen von Versorgerwechseln durchgeführt. Demnach sind mehr als 60 Prozent der Befragten unzufrieden mit dem neuen Lieferanten nach der Ausschreibung. Von ihnen hat fast die Hälfte (47 Prozent) nicht mehr die gewohnten Produkte erhalten, mehr als die Hälfte muss eine Woche oder länger auf Produkte warten. Eine persönliche Beratung zur Anpassung und Produktauswahl findet in über 70 Prozent der Fälle nicht mehr statt. Außerdem gaben mehr als 20 Prozent der Befragten an, dass sie mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen 10 Euro zuzahlen müssen, um ihre Produkte zu erhalten. Die meisten Befragten wünschen sich daher, wieder von ihrem alten Leistungserbringer versorgt werden.
"Bisher sind die uns bekannt gewordenen Mängel in der Versorgung nach einer Ausschreibung glücklicherweise die Ausnahme. Aber es deutet sich in diesen Fällen der Versuch an, auf dem Rücken der Patienten an der Versorgungsqualität zu sparen und damit die Kosten zu senken", sagt Norbert Schütze, Sprecher der Initiative "Faktor Lebensqualität". "Diesem Bestreben muss frühzeitig und energisch Einhalt geboten werden. Der Gesetzgeber hat sich mit dem neuen Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz eindeutig für eine Stärkung der Patientenrechte im Bereich der individuellen Versorgung ausgesprochen", so Schütze weiter. "Die Befragung der bereits von einem Zwangswechsel betroffenen Patienten zeigt, dass Befürchtungen über die Verschlechterung der Versorgung durch Ausschreibungen nicht aus der Luft gegriffen sind."