Obwohl der Gesetzgeber mit Qualitätssicherungsmaßnahmen den Weg für einen Qualitätswettbewerb bereitet hat, fokussierten sich die Krankenkassen insbesondere bei der aufsaugenden Inkontinenzversorgung nach wie vor auf den reinen Preiswettbewerb. Der VVHC sieht hier beispielsweise ein Defizit bei der Abbildung der differenzierten Versorgungsbedarfe von Menschen mit Behinderungen. Die Heterogenität innerhalb der Versorgung von Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen spiegelt sich laut einer Verbandsmitteilung oftmals nicht in den derzeitigen Verträgen der Krankenkassen und den dort geregelten Versorgungsprozessen wider. Deutlich werde dies anhand der Ausgestaltung der Versorgungspauschalen.
50 % der Krankenkassen zahlten aktuell zwar eine höhere Vergütung für behinderte Kinder. Diese endet allerdings zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr, obwohl die Behinderung und damit der erhöhte Versorgungsbedarf unverändert fortbestehe. Darüber hinaus gebe es in der häuslichen Versorgung in der Regel keine Differenzierung innerhalb der Versorgungsverträge spätestens ab dem 18. Lebensjahr.
Aus Sicht des VVHC kommen die Krankenkassen ihrem Versorgungsauftrag gegenüber den Versicherten nicht ausreichend nach. Der VVHC stellt sich daher der Herausforderung, für die Versicherten bedarfsgerechte und differenzierte Versorgungsverträge für chronisch Kranke und Behinderte im Bereich der aufsaugenden Inkontinenzhilfen in der Häuslichkeit zu verhandeln. Gestützt werde dieser Anspruch vom Bundesrechnungshof. Dieser hat bereits 2016 in seinem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestages dargestellt, dass bei einer mittleren Harnkontinenz ein Bedarf
an Inkontinenzhilfen besteht, für die eine Monatspauschale von mindestens netto 32 Euro aufzuwenden ist.
Das primäre Ziel müsse dabei sein, die Patienten in den Fokus zu stellen und eine qualitativ hochwertige und gleichzeitig wirtschaftliche Versorgung gewährleisten zu können. Außerdem müsse sichergestellt werden, dass die Leistungserbringer nicht defizitär versorgen und die Krankenkassen ihren Versorgungsauftrag für alle ihrer Versicherten nachkommen, so Isabell Kaisig, zuständige Referentin des VVHC.