„Aufgrund der Vielzahl an gesetzgeberischen Maßnahmen in den vergangenen Jahren war die aktuelle Schwerpunktprüfung der Hilfsmittelversorgung folgerichtig und sie wird von der f.m.p. ausdrücklich begrüßt“, leitet die Fachvereinigung in ihrem Kommentar zum Sonderbericht des BAS ein. Es sei wichtig, dass dieser Ist-Zustand erhoben wurde und die Krankenkassen unter anderem durch kontinuierliche Aufsichtsarbeit und Sanktionen dazu angehalten würden, die bestehenden Mängel zu beseitigen und ihre Aufgaben zu erfüllen.
„Die Schlussfolgerungen, die das BAS dann aus den ermittelten Abweichungen zieht und die es selber als ,radikal‘ bezeichnet, sind allerdings sachlich nicht nachvollziehbar“, so die f.m.p. weiter. Die ermittelten Defizite veranlassen das BAS zu der Interpretation, dass sich das wettbewerbsorientierte Vertragsmodell nicht bewährt habe. „Diese Aussage ist schlicht falsch – das Gegenteil ist der Fall.“
Es sei irritierend, dass vom BAS ein im Kern gutes System in Frage gestellt und im gleichen Atemzug als Lösung die Rückkehr zu bereits in der Vergangenheit gescheiterten Modellen präsentiert werde. „Es ist nach wie vor der richtige Weg, dass die Krankenkassen den Wettbewerb um die Versicherten über Leistung und Qualität führen sollen, weil nur hieraus eine Verbesserung der Patientenversorgung resultieren kann.“
Dies funktioniere in der Praxis deshalb noch nicht in ausreichendem Maße, weil den Versicherten Transparenz und Informationen fehlen, um festzustellen, ob die eigene Krankenkasse echte Qualität bietet oder eine Leistungsminimierungspolitik gegenüber den Hilfe suchenden Mitgliedern betreibt. „Gelingt dies im digitalen Zeitalter durch die Schaffung von Transparenz und Information, werden die Krankenkassen ihr Kundenverhalten ändern müssen.“
Im Gesundheitswesen müsse daher weiterhin am Wettbewerb um Leistungen gearbeitet werden. Es gehe dabei nur darum, Versorgungsqualität für den Patienten zu erreichen. „Diese wird aber nicht durch Verwaltungsakte und Vereinheitlichung von Verträgen erzielt. Auch führt die Wiedereinführung der sogenannten ,Kassenzulassung‘ und inhaltsgleicher Verträge nicht zu einer Verbesserung des Qualitätsniveaus auf der Leistungserbringerseite.“
Der Blick in den Versorgungsalltag zeige, dass sich das wettbewerbsorientierte Vertragsmodell in vielen Fällen bewährt habe und vor allem weiterhin ein großes Potenzial in sich trage. „Die bestehenden Regelungen sind ausreichend, sie müssen nur konsequent umgesetzt werden. Eine Abkehr vom Wettbewerb würde bedeuten Vielfalt, Innovationen und Weiterentwicklung in der Versorgung auszubremsen. Vielfalt ist hingegen Grundlage unserer Gesellschaft. Sie abzuwürgen bedeutet Stillstand, den sich unsere Gesundheitsversorgung nicht leisten kann. Die Analyse des BAS muss deshalb Grundlage und Startschuss für Weiterentwicklung und Verbesserungen sein und kein Ausgangspunkt für eine Rolle rückwärts in alte Strukturen.“