GP: Wie lauten die Eckdaten des neuen Stomavertrags?
Zum 1. März 2022 haben wir mit Coloplast einen Vertrag über die Versorgung mit Stomaartikeln geschlossen mit einer einjährigen Mindestvertragslaufzeit. Dessen Besonderheit ist das strukturierte Betreuungsprogramm für Stomapatienten mit dem Ziel die Versorgungs- und Lebensqualität der Patienten zu verbessern. Nach § 127 Abs. 2 SGB V haben andere Leistungserbringer die Möglichkeit dem Vertrag beizutreten, sofern sie die Anforderungen erfüllen. Neben einer attraktiven Pauschale für die Stomaversorgung ist eine ergänzende Pauschale für das Leistungsprogramm geregelt. Aktuell sind dem Vertrag sieben Betriebskrankenkassen mit einem Volumen von rund 1,2 Mio. Versicherten beigetreten.
GP: Stomapatient ist nicht gleich Stomapatient: Wo liegen für Sie als Krankenkassen-Gemeinschaftsunternehmen die Herausforderungen?
Aktuell führen insbesondere Risikofaktoren wie Dehydrierung, Mangelernährung, Veränderungen der Körperform oder Undichtigkeiten zu kritischen Ereignissen nach der Stomaanlage. Wir haben in einer internen Datenanalyse gesehen, dass ca. 25% der Stomaträger innerhalb von 30 Tagen nach der Entlassung erneut in ein Krankenhaus eingewiesen werden. Folglich erhöhen sich die Gesamtkosten bei der Behandlung einer Stomapatientin bzw. eines Stomapatienten um circa 80%. Die Herausforderung ist es, durch die neuartige vertragliche Konzeption mit einem intensivierten Betreuungsprogramm, Komplikationen und Folgeerkrankungen von Patientinnen und Patienten, die mit einem Stoma versorgt sind, zu verhindern.
Dorothee Bitters und Oliver Harks beantworten im Interview außerdem folgende Fragen:
- Wie haben sich bei den GWQ-Kassen die Ausgaben für die Stomaversorgung entwickelt?
- Wie unterscheidet sich der Vertrag mit Coloplast von sonstigen Stomaverträgen?
- Der Stomavertrag umfasst ein Monitoring-Programm. Wie ist es konkret ausgestaltet?
- Wie messen Sie den Erfolg des Monitoring-Programms und die Versorgungsqualität?
- Wann macht eine erste Auswertung Sinn?
Das komplette Interview finden GP-Abonnenten im ePaper der Februar-Ausgabe.
Weitere Hintergründe zum Stomavertrag erläutert Christian Grete von Coloplast unter der Überschrift „Abschied von den Stomamythen“.