Erste Maßnahmen für Hilfsmittelerbringer
Obwohl die Telematikinfrastruktur (TI) erst 2026 für Hilfsmittelerbringer verpflichtend wird, sollten Betriebe jetzt schon mit den Vorbereitungen beginnen, um alle erforderlichen Maßnahmen rechtzeitig abzuschließen. Die notwendigen personenbezogenen Berufsausweise (eBA) und betriebsbezogenen SMC-B-Ausweise werden bereits ab 2024 in einem mehrstufigen Antragsprozess ausgestellt. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wurde Betrieben empfohlen, sich frühzeitig darum zu kümmern. Zudem sollte die IT-Infrastruktur überprüft und gegebenenfalls aufgerüstet werden, was die Anschaffung neuer Hardware und TI-fähiger Software beinhalten könnte.
Während der Diskussionsrunde kamen auch einige brennende Fragen zur Sprache:
Mitarbeiterausweise: Eine häufig gestellte Frage war, ob jeder Mitarbeiter einen eigenen Ausweis für die Nutzung der TI benötigt. Um die TI nutzen zu können, wird ein SMC-B-Ausweis benötigt. Dieser darf jedoch erst ausgestellt werden, wenn im Betrieb mindestens ein elektronischer Berufsausweis (eBA) vorliegt. Grundsätzlich hat jeder Mitarbeiter Anspruch auf einen eBA, allerdings reicht es aus, wenn auch nur ein Mitarbeiter im Betrieb einen eBA besitzt, um den betriebsbezogenen SMC-B-Ausweis beantragen zu können, der den Zugang zur TI ermöglicht.
Kostenübernahme: Im Rahmen einer Refinanzierungsvereinbarung zwischen Verbänden und GKV werden die Kosten der TI für Nutzung und Anschaffung der Hardware voraussichtlich erstattet.
Das Pilotprojekt „eVerordnung Hilfsmittel“ des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (BIV-OT) zielt darauf ab, einen vollständigen, digitalen Versorgungsprozess im Hilfsmittelbereich zu erproben. Teilnehmer der Optica Omnia Roadshow 2024 konnten sich selbst ein Bild vom gesamten Prozess der Einlösung und Verarbeitung einer eVerordnung im Hilfsmittelbereich mittels Branchensoftware machen.
Die Erwartungen an die eVerordnung sind hoch. Durch die Digitalisierung sollen die Prozesse effizienter, transparenter und schneller werden. Insbesondere die Reduzierung der Durchlaufzeiten für Rezepte und Dokumente sowie eine höhere Automatisierung sind
zentrale Vorteile. Darüber hinaus soll die eVerordnung die Kommunikation zwischen Ärzten, Kostenträgern und Leistungserbringern verbessern und somit eine nahtlose Versorgung der Patienten gewährleisten.
Korrektur von E-Rezepten: Eine häufig gestellte Frage betrifft die Korrektur von E-Rezepten. Fehlerhafte E-Rezepte können nicht korrigiert, sondern müssen neu ausgestellt werden. In einem solchen Fall kommen die Vorteile der Telematikinfrastruktur doch wieder zur Geltung: Über KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ist eine sichere und schnelle Kommunikation mit dem Arzt möglich, um ein neues Rezept auszustellen.
Die Roadshow hat nicht nur praktische Einblicke in die TI und die eVerordnung gegeben, sondern auch aufgezeigt, wie Optica Betriebe bei ihrer digitalen Transformation unterstützt. Mit Blick auf die Zukunft sind Betriebe nun aufgefordert, die notwendigen Schritte einzuleiten, um erfolgreich in die digitale Ära starten zu können.