Bei den Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes handelt es sich um eine Zuschussleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung mit dem Ziel, einen möglichst langen Verbleib in der häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Daher kommt ein Zuschuss für solche Maßnahmen in Betracht, die
- die häusliche Pflege überhaupt erst ermöglichen,
- die häusliche Pflege erheblich erleichtern und damit eine Überforderung des Pflegebedürftigen und der Pflegekraft verhindern oder
- eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wieder herstellen und damit die Abhängigkeit von der Pflegekraft mindern.
Die Maßnahmen werden in der Wohnung des Pflegebedürftigen bzw. in dem Haushalt, in den er aufgenommen ist, durchgeführt. Entscheidend ist, wo sich der auf Dauer angelegte Lebensmittelpunkt befindet.
Der Zuschuss beträgt je Maßnahme maximal 4.000 Euro. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, kann der Zuschuss für dieselbe Maßnahme für jeden Pflegebedürftigen maximal 4.000 Euro betragen. Insgesamt darf der Gesamtbetrag 16.000 Euro nicht überschreiten. Da es sich lediglich um einen in der Höhe begrenzten Zuschuss handelt, deckt dieser häufig nicht alle Umbaumaßnahmen ab. Gegebenenfalls kommen noch andere Kostenträger zur Unterstützung in Betracht.
Wie häufig kann der Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes beantragt werden?
Es handelt sich nicht um einen einmaligen Zuschuss. Wenn es sich um eine neue Maßnahme handelt, kann der Zuschuss von bis zu 4.000 Euro neu beantragt werden. Eine neue Maßnahme liegt vor, wenn weitere Verbesserungen des individuellen Wohnumfeldes aufgrund einer objektiven Änderung der Pflegesituation erforderlich werden, die im Zuge der früheren Umbaumaßnahmen noch nicht notwendig waren.
Beispiele für Maßnahmen sind
- Anpassung eines Aufzugs an die Bedürfnisse eines Rollstuhlfahrers,
- Veränderungen von Treppen, z.B. feste Installation von Treppenliftern,
- Umbaumaßnahmen zur Schaffung ausreichender Bewegungsflächen,
- Installation von Lichtschaltern etc. in Greifhöhe,
- Einbau von Sicherheitstüren zur Vermeidung einer Fremd- bzw. Selbstgefährdung,
- Anpassung der Kücheneinrichtung (Veränderung der Höhe von Arbeitsgeräten etc.),
- Anpassungen in Bad/WC.