Ein knappes Drittel (30,9%) der Versicherten mit Neuerkrankung an GA bzw. mit Entwicklung eines akuten Behandlungsbedarfs nach einer längeren behandlungsfreien Zeit erhält innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren nach Diagnosestellung ein Hilfsmittel verordnet. Dabei handelt es sich um eine Kniebandage, -orthese oder Unterarmgehstützen. Bei Versicherten mit chronischer GA sind es 9,9% und bei Versicherten mit chronischer GA und Implantation eines Kniegelenkersatzes sind es 32,9%, die innerhalb von zwei Jahren vor der Operation mit einem Hilfsmittel versorgt werden. Dabei erhalten jüngere Betroffene in allen Untersuchungsgruppen etwas häufiger ein Hilfsmittel verordnet als ältere Versicherte. In der Untersuchungsgruppe Neu-GA liegt für 34,1% der Versicherten im Alter zwischen 40 und unter 60 Jahren mindestens eine Hilfsmittelverordnung innerhalb des Zwei-Jahres-Zeitraums vor, die im Durchschnitt 1,7 Hilfsmittel beinhalten. Bei Versicherten ab einem Alter von 70 Jahren beträgt der Anteil mit Verordnung eines Hilfsmittels 27,8% und der Umfang der Verordnungen fällt mit 1,5 Hilfsmitteleinheiten etwas geringer aus.
Kniebandage dominiert
Bei Versicherten mit einer Neuerkrankung an GA oder mit Entwicklung eines akuten Behandlungsbedarfs nach einer längeren behandlungsfreien Zeit werden Hilfsmittel überwiegend im ersten Behandlungsjahr nach Diagnosestellung verordnet. Dies betrifft 26,9% der Versicherten. Im zweiten Behandlungsjahr werden 6,3% der Versicherten mit einem Hilfsmittel versorgt, davon etwa zwei Drittel mit erstmaliger Hilfsmittelversorgung im zweiten Behandlungsjahr. Mit ca. 2,5 % erhält nur ein vergleichsweise kleiner Anteil der Versicherten in beiden Behandlungsjahren Hilfsmittel verordnet. Bei knapp 70% der verordneten Hilfsmittel im ersten Behandlungsjahr handelt es sich um Kniebandagen und jeweils etwa 16% der Hilfsmittelverordnungen entfallen auf Knieorthesen und Unterarmgehstützen. Im zweiten Behandlungsjahr verändert sich die Verteilung der Hilfsmittelart leicht. Etwa 54% der im zweiten Behandlungsjahr verordneten Hilfsmittel beinhalten Kniebandagen, 25% der Verordnungen beinhalten Unterarmgehstützen und mit einem Anteil von 21% werden Knieorthesen verordnet. Kumuliert über einen Zeitraum von zwei Jahren setzten sich die verordneten Hilfsmittel bei Neuerkrankung zu zwei Drittel aus Kniebandagen und jeweils zu einem Sechstel aus Knieorthesen und Unterarmgehstützen zusammen.
Was passiert bei chronischer Gonarthrose?
Zwischen 5,0 und 5,6% der Versicherten mit chronischer GA werden innerhalb eines Jahres mit Hilfsmitteln versorgt. Kumuliert über einen Zeitraum von fünf Jahren erhält jeder fünfte Versicherte (20,6%) mindestens ein Hilfsmittel verordnet, davon 80% nur innerhalb eines Behandlungsjahres. Der Anteil der Versicherten mit mehreren Hilfsmittelverordnungen in unterschiedlichen Behandlungsjahren fällt vergleichsweise gering aus. Die Verteilung der Hilfsmittelart in den einzelnen Jahren ist über den betrachteten Zeitraum relativ konstant. Die Hilfsmittelverordnungen setzten sich zu 55 bis 60% aus Kniebandagen, zu 15 bis 20% aus Knieorthesen und zu etwa 25% aus Unterarmgehstützen zusammen. Kumuliert über einen Zeitraum von fünf Jahren beinhalten die Hilfsmittelverordnungen zu 57,8% Kniebandagen, zu 16,5% Knieorthesen und zu 25,7% Unterarmgehstützen. Es bestehen keine Altersunterschiede bei der Verteilung der Hilfsmittelart.