WvD unterstützt laut einer Mitteilung das Ziel, die Finanzstabilität der gesetzlichen Krankenversicherung zu sichern. Zugleich sieht WvD jedoch Anpassungsbedarf bei den vorgesehenen Maßnahmen im Hilfsmittelbereich, um die wohnortnahe und qualitativ hochwertige Versorgung weiterhin sicherzustellen. Dies betrifft besonders die geplante pauschale Kürzung der Vergütungen im Hilfsmittelbereich um drei Prozent.
Positiv hebt WvD hervor, dass die im Vorfeld diskutierte Wiedereinführung von Ausschreibungen in der Hilfsmittelversorgung nicht in den Entwurf aufgenommen wurde. Frühere Erfahrungen sowie die Bewertung der Finanzkommission Gesundheit zeigten, dass Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich erhebliche Risiken für Qualität, Wahlfreiheit und regionale Versorgungsstrukturen bergen. Der Verzicht darauf ist daher eine gute Botschaft für eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe Versorgung.
Aus Sicht von WvD müssten jedoch die spezifischen Strukturen der Hilfsmittelversorgung bei der weiteren Gesetzgebung stärker in das Gesetz einfließen. Die Hilfsmittelversorgung sei kein reiner Produktmarkt, sondern ein komplexer Dienstleistungssektor.
Zudem zähle der Hilfsmittelbereich – wie auch die Finanzkommission Gesundheit in ihrem Bericht festgestellt hat – mit seinem im Vergleich moderaten Ausgabenanstieg nicht zu den maßgeblichen Kostentreibern im Gesundheitswesen. Diese Entwicklung bedeute im Umkehrschluss zugleich, dass in der Hilfsmittelversorgung keine wirklichen finanziellen Reserven bestehen, die durch pauschale Kürzungen abgeschöpft werden könnten.
Besonders kritisch bewertet WvD vor diesem Hintergrund die geplante pauschale Kürzung der Vergütungen im Hilfsmittelbereich um drei Prozent und appelliert an den Gesetzgeber auf diese Maßnahme zu verzichten.
Der Hilfsmittelbereich werde im Gesetzesentwurf bereits durch die Kopplung an die Entwicklung der Grundlohnrate, die Absenkung der Veränderungsrate 2027 bis 2029 um einen Prozentpunkt sowie die Festbetragsbindung belastet. Er soll also zunächst strukturell gedeckelt und dann pauschal nochmals um 3 Prozent gekürzt werden. Die Maßnahme unterscheide außerdem nicht zwischen einfachen Standardversorgungen und komplexen, personalintensiven Leistungen, etwa in der Versorgung von Kindern, Menschen mit Behinderungen, Seniorinnen und Senioren.
Die Versorgung dieser besonders vulnerablen Patientengruppen werde daher durch die pauschale Vergütungskürzung besonders belastet und gefährdet. Durch den steigenden wirtschaftlichen Druck drohe zudem eine Gefährdung der Versorgung im ländlichen Raum und damit der wohnortnahen Versorgung.
Strukturreformen statt pauschaler Eingriffe
WvD unterstützt das Ziel der Beitragsstabilität, fordert jedoch eine differenzierte und verhältnismäßige Wirtschaftlichkeitssteuerung für die Hilfsmittelversorgung, um die Versorgung nicht zu gefährden. Der Dienstleistungscharakter in der Hilfsmittelversorgung müsse generell eine stärkere Berücksichtigung finden und zudem stärker zwischen standardisierbaren und komplexen Versorgungsformen differenziert werden.
Zugleich müssten durch Strukturreformen nachhaltige Einsparpotenzial in der Hilfsmittelversorgung gehoben werden. Hierzu gehören insbesondere: Ein rascher Bürokratieabbau und insbesondere die Reduzierung der Vertragsvielfalt und Dokumentationspflichten sowie eine konsequente Digitalisierung und sachgerechte Standardisierung in der Versorgung.
„Die Branche hat hierzu seit längerem tragfähige Reformvorschläge wie die Einführung eines administrativen Rahmenvertrages vorgelegt. Statt pauschaler Kürzungen braucht es dringend strukturelle Verbesserungen, die Effizienz steigern, ohne die Versorgung zu gefährden“, betonen die WvD-Generalsekretäre Kirsten Abel und Dr. Henning Schweer.