„Der Blick in die Praxis zeigt, dass sich die lokale Therapie komplexer Wunden mit antimikrobiellen Wundauflagen bewährt hat. Sie kann die Gabe von Antibiotika vermeiden oder reduzieren. Das könnte sich gravierend ändern, wenn die Auswahl an erstattungsfähigen antimikrobiellen Wundverbänden reduziert wird. Etablierte Lokaltherapien würden erheblich behindert und die Patientenversorgung sowie die medizinische Therapiehoheit letztlich eingeschränkt werden“, kommentiert BVMed-Wundexpertin Juliane Pohl, Leiterin des Referats Ambulante Versorgung. Insgesamt haben sich im Februar und März 2022 rund 150 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachrichtungen sowie Pflegefachkräfte an der Online-Umfrage im Auftrag des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) beteiligt. Die Mehrheit verfügt über mehr als 20 Jahre Berufserfahrung.
Zentrale Umfrageergebnisse
Insgesamt nutzen 71 Prozent regelmäßig Wundauflagen mit ergänzenden antimikrobiellen Eigenschaften. Diese sind mit der derzeitigen Versorgung infizierter/infektionsgefährdeter Wunden mit Verbandmitteln und Wundversorgungsprodukten zufrieden.
Insgesamt nutzen nur 4 Prozent Antibiotika zur Behandlung dieser Wunden. Bisher gilt, dass eine lokal infizierte Wunde lokal antimikrobiell behandelt werden soll. Deutlich höher ist dieser Anteil mit 13 Prozent bei den Diabetologen.
Bei der Auswahl der Produkte orientieren sich medizinisch-pflegerische Fachpersonen vorrangig an eigenen Erfahrungen (76 Prozent) und medizinischen Anforderungen (75 Prozent) – für 39 Prozent sind auch wirtschaftliche Kriterien relevant.
Jeder Zweite der Befragten kennt die Arzneimittel-Richtlinie Abschnitt P und Anlage Va zur Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von Verbandmitteln und sonstigen Produkten zur Wundbehandlung. Unter Allgemeinmedizinern, Praktikern und Internisten ist diese nur einem Drittel der Befragten (34 Prozent) bekannt.
Mehr als zwei Drittel (69 Prozent) befürchten bei fehlender Erstattungsfähigkeit bestimmter Wundversorgungsprodukte für infizierte oder infektionsgefährdete Wunden durch die gesetzlichen Krankenkassen eine erschwerte oder eingeschränkte Patientenversorgung.
Neun von zehn Ärzten und Pflegefachkräften in der Wundversorgung rechnen insgesamt mit Auswirkungen oder negativen Effekten, sei es für die Patienten, die medizinische Therapiehoheit oder die Produktauswahl.
Wundversorgung: Diskussion mit Fachexperten gefordert
Der BVMed setzt sich vor diesem Hintergrund dafür ein, die beschlossenen Regelungen zur Wundversorgung kritisch für eine Umsetzung zu prüfen und mit Fachexperten zu diskutieren.
„Was wir jetzt brauchen, sind gemeinsam erarbeitete Kriterien zur adäquaten Nutzenbewertung der vorliegenden klinischen Evidenz und für die Durchführung von Studien zum Nutzennachweis von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung. Dazu gehört insbesondere die interdisziplinäre Diskussion mit medizinischen Fachgesellschaften über die Endpunkte einer lokalen antimikrobiellen Lokaltherapie von Wunden ebenso wie die ausreichende Information der Behandler sowie eine optimale Ausnutzung der Übergangsfrist der Erstattungsfähigkeit. Zudem müssen Alternativlösungen, soweit vorhanden, genutzt werden. Nur so lassen sich Versorgungsbrüche zu Lasten der Patientinnen vermeiden.“
BVMed-Expertin Juliane Pohl
Zum Hintergrund: Der G-BA hat mit Beschluss vom 20. August 2020 eine Abgrenzung von „Verbandmitteln“ zu „sonstigen Produkten zur Wundbehandlung“ vorgenommen. Dafür wurde die Arzneimittel-Richtlinie geändert. Diese „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ werden künftig nur noch nach Abschluss eines positiven Nutzenbewertungsverfahrens durch den G-BA über die gesetzliche Krankenkasse erstattungsfähig sein. Der Definitionsrahmen des neuen Nutzenbewertungsverfahrens ist jedoch unter Fachleuten umstritten. Eine Übergangsfrist gilt noch bis zum 2. Dezember 2023.