Der bestandserhaltende Investitionsbedarf der Krankenhäuser liegt bundesweit bei rund sechseinhalb Milliarden Euro pro Jahr und damit in der Größenordnung der Vorjahre. Die Bundesländer deckten seit Jahren nur ca. die Hälfte dieses Bedarfes ab, obwohl sie gesetzlich zur Finanzierung der Investitionskosten verpflichtet sind. Das zeige der aktuelle Katalog der Investitionsbewertungsrelationen zur Bemessung des Investitionsbedarfs der Krankenhäuser, auf den sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) geeinigt haben.
Laut einer gemeinsamen Mitteilung der drei Verbände erschwert dies den notwendigen Erhalt und Ausbau der bestehenden Substanz und begrenzt „in einem nicht mehr vertretbaren Ausmaß dringend erforderliche Investitionen der Krankenhäuser, zum Beispiel in Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit vor Cyberangriffen, Klimaschutz, zur Verbesserung des Infektions- und Brandschutzes, zur baulichen Modernisierung und zur Optimierung von Strukturen“. GKV-Spitzenverband, PKV und DKG fordern die Länder nachdrücklich auf, ihre Verantwortung zur Investitionsförderung vollumfänglich zu übernehmen.
Der auf Bundesebene vereinbarte Katalog der Investitionsbewertungsrelationen für das Jahr 2024 soll die Bundesländer dabei unterstützen, die Investitionsmittel für Krankenhäuser besser zu kalkulieren und gezielter zu verteilen. Er basiert auf Kalkulationen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Dabei wird jedem Behandlungsfall eine so genannte Investitionsbewertungsrelation zugeordnet. Diese Verhältniswerte stellen den notwendigen Investitionsbedarf eines Krankenhauses dar. Durch diesen Katalog sei es möglich, die Investitionsmittel leistungsbezogen den einzelnen Krankenhäusern zuzuordnen. In die diesjährigen Berechnungen sind die Kalkulationen von 64 Krankenhäusern eingeflossen.
Ob die Investitionsbewertungsrelationen tatsächlich als Instrument genutzt werden, liegt jedoch in der Entscheidung des jeweiligen Bundeslandes. Bislang wenden nur die drei Bundesländer Berlin, Hessen und Bremen den Katalog an. Zudem entscheiden allein die Bundesländer, wie viel Geld sie für Krankenhausinvestitionen bereitstellen.
Zwei Säulen der Krankenhausfinanzierung
Krankenhäuser werden in Deutschland über zwei Säulen finanziert. Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und die privaten Krankenversicherungen (PKV) tragen die laufenden Kosten. Die Bundesländer sind verpflichtet, die Investitionen in tatsächlicher Höhe zu finanzieren.
Wie sich die Investitionen der Länder entwickelt haben, zeigt sich beim Vergleich mit den Ausgaben der GKV: Entsprachen die Investitionsmittel Anfang der 70er-Jahre noch 25 Prozent der Gesamtausgaben der GKV, liegen sie heute unterhalb von 4 Prozent.