Jüngste Ansätze für mehr Qualitätstransparenz seien von den Innungskrankenkassen (IKK) oder der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) gekommen. Die IKK hatten sich in einem Positionspapier zur Bundestagswahl für mehr Qualitätsorientierung ausgesprochen. Qualitätskriterien und Qualitätssicherungsverfahren müssten sektorenübergreifend vereinheitlicht werden. Zudem sollten Versicherte die Möglichkeit erhalten, sich ein genaueres Bild von der Qualität der Arbeit ihrer Krankenkasse zu machen. „Versicherte haben das Recht zu erfahren, wie ihre Kasse nicht nur bei den Beiträgen, sondern auch bei der Bewilligung von Leistungen abschneidet. Wir fordern klar eine Initiative für mehr Qualitätstransparenz unter den Kassen“, wird IKK-Vorstandschef Hans-Jürgen Müller zitiert.
SBK-Vorständin Dr. Gertrud Demmler hatte laut der BVMed-Mitteilung bei einer Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages darauf hingewiesen, dass Qualitätstransparenz die Voraussetzung für Qualitätsverbesserung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sei. Der unter den Krankenkassen vorherrschende Wettbewerb um den günstigsten Zusatzbeitrag müsste durch einen Wettbewerb um die beste Qualität einer Krankenkasse ersetzt werden. „Ziel dieses Qualitätswettbewerbs muss es sein, eine Qualitätsverbesserung der Krankenkassen aus Sicht der Versicherten zu erreichen. (…) Wir sind der Überzeugung, dass die Erfahrungen der Versicherten im Zentrum der Qualitätsbeurteilung einer Krankenkasse stehen müssen“, so Dr. Gertrud Demmler. Auch sie betont ein einheitliches Vorgehen: „Zwingende Voraussetzung für einen aussagekräftigen Qualitätsvergleich auf Basis der Versichertenerfahrungen ist eine einheitliche und systematische Erhebung der Versichertensicht über alle Kassen hinweg.“
Juliane Pohl, Leiterin Ambulante Versorgung beim BVMed, begrüßt die Aussagen: „Das sind genau die richtigen Ansätze, um neue Impulse für den dringend notwendigen Qualitätsdiskurs durch mehr Transparenz des Versorgungsgeschehens und einen klaren Fokus auf die Qualität der Patientenversorgung zu setzen. Jetzt müssen den Worten auch Taten folgen.“
Qualitätsfokus: Beispiel Hilfsmittelversorgung
Als Beispiel nennt die BVMed-Expertin die Hilfsmittelversorgung. Hier müssten die Qualitätsvorgaben, die Krankenkassen in ihren Hilfsmittelverträgen mit den Leistungserbringern vereinbaren, auch in der Praxis umgesetzt werden. Das vom Gesetzgeber vorgeschriebene Qualitätscontrolling werde von den Krankenkassen jedoch uneinheitlich und teilweise unzureichend umgesetzt. „Um einen echten Qualitätswettbewerb in der Hilfsmittelversorgung zu etablieren, müssen wir ein bundeseinheitliches Qualitätscontrolling einführen. Die Krankenkassen müssen für Methodik, Bewertungskriterien und Transparenz gegenüber den Patienten einheitliche Vorgaben erhalten“, fordert der BVMed in seinem Positionspapier zur Bundestagswahl.
Der BVMed unterstützt auch den Ansatz, eine Qualitätstransparenz zwischen den Krankassen herzustellen. So kann der Versicherte sehen, wie seine Krankenkasse im Vergleich zu anderen Krankenkassen in einzelnen Leistungsbereichen abschneidet. „Ziel muss es nach Ansicht des BVMed sein, den Patienten durch das Qualitätscontrolling in die Lage zu versetzen, verständlich zu erfahren, mit welcher Qualität die Krankenkasse die jeweiligen Hilfsmittel-Versorgungen im Vergleich zu den anderen Krankenkassen erbringt.“