Das Gesetz sieht unter anderem die lange angekündigte vereinfachte Bewilligung von Hilfsmitteln für Kinder sowie für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen vor.
Das Bündnis „Wir versorgen Deutschland“ sagt: „Wir sind froh, dass sich die ehemalige Regierungskoalition in dieser Sache doch noch auf ein gemeinsames Handeln einigen konnte und diese notwendigen und von den Betroffenen lange eingeforderten Erleichterungen nun beschlossen hat“, erklären die WvD-Generalsekretäre Kirsten Abel und Patrick Grunau. Die Maßnahmen werden zu einer erheblichen Entlastung der Betroffenen führen. Lange Bearbeitungszeiten, umfangreiche Begründungsaufwände und häufige Ablehnungen mit langwierigen Widerspruchsverfahren können nun vermieden werden. Die hohe Anzahl erfolgreicher Widersprüche in der Vergangenheit hat gezeigt, dass viele Anträge zu Unrecht abgelehnt wurden. Dieser Zustand ist nun hoffentlich beendet. Auch die Fristverlängerung für die Erstattungsfähigkeit sonstiger Produkte zur Wundbehandlung bis Anfang Dezember 2025 ist begrüßenswert.
Frank Weniger, Leiter Politik bei der Eurocom, erklärt: „Die mit der Genehmigungsfiktion einhergehende beschleunigte Hilfsmittelversorgung von Menschen mit Behinderungen ist ein echter Fortschritt.“
Die beiden Verbände sehen aber auch verpasste Chancen. „Der Beschluss des „Rumpf-GVSG“ darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die politische Bilanz bei der immer wieder versprochenen Entbürokratisierung im Hilfsmittelbereich für die nun vorzeitig endende Legislaturperiode enttäuschend ist“, so Abel und Grunau weiter. „Es ist nun an einer künftigen Regierungskoalition, hier endlich konkrete Taten folgen zu lassen. Hierzu liegen von Seiten der Hilfsmittelleistungserbringer umfassende Reformvorschläge seit langem auf dem Tisch, die schnell angegangen werden müssen.“
Frank Weniger pflichtet bei: „Bedauerlich ist jedoch die ungenutzte Chance, längst überfällige Lösungen für eine finanzierbare und stabile Hilfsmittelversorgung umzusetzen. Definitiv dazu zählt die Neuregelung der Festbeträge für Hilfsmittel als wirksames Instrument der Versorgungsstabilität. Sie muss schnell angeschoben werden und gehört in das 100-Tage-Programm der neuen Bundesregierung.“