Der GKV-Spitzenverband hat am 8. April seinen fünften Bericht zur Entwicklung Digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegt. Dieser umfasst den Zeitraum vom 1. September 2020 bis zum 31. Dezember 2025 und basiert im Wesentlichen auf Abrechnungsdaten. Nach Einschätzung des Branchenverbands Eurocom bleibt dabei jedoch eine umfassende Versorgungsanalyse aus.
Kritisch bewertet Eurocom insbesondere die Fokussierung auf Leistungsausgaben ohne Einordnung in qualitative und gesamtökonomische Zusammenhänge. „Wir sehen es als dringend geboten, Digitale Gesundheitsanwendungen als Bestandteile einer Versorgungskette gesamtökonomisch zu betrachten und dabei ihre Systemwirkung und patientenrelevante Aspekte einzubeziehen“, erklärt Geschäftsführerin Oda Hagemeier. DiGA könnten Versorgungslücken schließen und die Patientensouveränität stärken. Die im Berichtszeitraum verzeichneten 1,9 Millionen Verordnungen von inzwischen 58 Anwendungen belegten ihre Etablierung im Versorgungsgeschehen.
Kritik an Kostenfokus und Regulierung
Aus Sicht des Verbands greift eine isolierte Kostenbetrachtung zu kurz, da potenzielle Einsparungen – etwa durch vermiedene Arztkontakte, reduzierte Folgekosten oder geringere Arbeitsunfähigkeiten – unberücksichtigt bleiben. „Entscheidend ist nicht die Frage, was eine DiGA kostet, sondern welche Kosten sie im Gesamtsystem vermeidet“, so Hagemeier.
Auch die Kritik des GKV-Spitzenverbandes an der Preisbildung in der Einführungsphase weist Eurocom zurück. Die freie Preisgestaltung sei Teil des gesetzlich vorgesehenen Marktzugangs und berücksichtige hohe Anfangsinvestitionen sowie regulatorische Anforderungen, etwa im Bereich Datenschutz und Evidenznachweis. Zudem betont der Verband die Unterschiede zwischen DiGA und Arzneimitteln: Digitale Anwendungen wirkten nicht pharmakologisch und seien jederzeit absetzbar, weshalb eine Gleichsetzung in der Regulierung nicht sachgerecht sei.
Mit Blick auf neue regulatorische Instrumente wie die anwendungsbegleitende Erfolgsmessung warnt eurocom vor zusätzlicher Bürokratie ohne erkennbaren Nutzen für die Versorgungsqualität. Eine Weiterentwicklung des DiGA-Systems müsse vielmehr auf einer differenzierten Regulierung, einer stärkeren Berücksichtigung von Versorgungseffekten und einer Förderung von Innovationen basieren.