„Ziel muss sein, das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung, das in der letzten Legislaturperiode auf den Weg gebracht worden ist, konsequent umzusetzen und Schwachstellen auszuräumen“, wird Dr. Ernst Pohlen, Geschäftsführer der Industrievereinigung Eurocom, in einer Verbandsmitteilung zitiert.
Die Sicherstellung von hohen Qualitätsstandards im deutschen Hilfsmittelmarkt und der Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Hilfsmittelversorgung bezeichnet die Eurocom als "Gradmesser für erfolgreiche Gesundheitspolitik". Denn die bedarfsgerechte Versorgung mit entsprechenden Hilfsmitteln sei ein wichtiger Bestandteil der Behandlung und Prophylaxe zahlreicher Volkskrankheiten am Bewegungsapparat und bei Venenleiden und Gefäßerkrankungen. Durch den richtigen Einsatz von Hilfsmitteln ließen sich Behandlungs- und Folgekosten der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung reduzieren.
Im Sinne einer qualitativ hochwertigen Versorgung müsse die Qualität und nicht der Preis bei der Auswahl eines Hilfsmittels im Mittelpunkt stehen. Die Verpflichtung der Krankenkassen, bei Ausschreibungen nun Qualitätskriterien stärker zu berücksichtigen, sei begrüßenswert. Mit wachsender Sorge stellt die Eurocom fest, dass Krankenkassen verstärkt auch im Hilfsmittelbereich Gebrauch von Open-House-Verträgen machen. Diese Praxis laufe der Intention des HHVG zuwider. Das oberste Ziel des Gesetzes war die Verbesserung der Versorgungsqualität. Bisherige Ausschreibungsmodelle legen oft den Preis statt der Qualität als ausschlaggebenden Maßstab zugrunde. Open-House-Verträge im dienstleistungsintensiven Hilfsmittelbereich trieben dieses Prinzip auf die Spitze, indem Konditionen einseitig diktiert werden. Vor allem für kleinere Betriebe im medizinischen Fachhandel sei dieses Preisdiktat existenzgefährdend. Damit werde die wohnortnahe Versorgung mit Hilfsmitteln, insbesondere im ländlichen Raum, bedroht. Pohlen: "Wir fordern die Förderung eines Qualitätswettbewerbs statt eines reinen Preiswettbewerbs. Verträge über die Versorgung mit Hilfsmitteln nach § 127 Abs. 2 SGB V sollen auf der Grundlage von fairen, gleichberechtigten Vertragsverhandlungen zustande kommen."
Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels müsse die ambulante Versorgung der Patienten mit Hilfsmitteln im ländlichen Raum sichergestellt werden. Gerade ältere Menschen und solche mit Mobilitätsproblemen sind auf den wohnortnahen Zugang zu einer qualitätsorientierten Versorgung mit Hilfsmitteln angewiesen. Um diese Wahlfreiheit zu erhalten, müsse die Diversität in der Landschaft der Leistungserbringer gewährleistet sein.
Die Eurocom fordert sicherzustellen, dass den Patienten der Zugang zu einer höherwertigen Versorgung prinzipiell ermöglicht wird. "Festzuschüsse sollten in die Betrachtung der Hilfsmittelversorgung mit einbezogen werden", betont Pohlen. "Sinnvoll wäre dies etwa bei verhältnismäßig niedrigpreisigen Hilfsmitteln. Versicherte würden so schnelleren Zugang zu medizinischen Innovationen erhalten, die Krankenkassen könnten Bürokratiekosten einsparen und auch die Hersteller hätten Anreize zur Weiterentwicklung ihrer Produkte."