Die Patienten müssen die Hilfsmittelversorgung erhalten, die für sie jeweils individuell erforderlich ist, einen Krankheits- und Behinderungsausgleich möglich macht und auf dem neusten Stand der Technik ist. Dieses Ziel verfolgen die Eurocom und ihre Mitgliedsunternehmen bei der Weiterentwicklung der Hilfsmittelversorgung In ihrer Stellungnahme zum Eckpunktepapier "Weiterentwicklung der Qualität der Hilfsmittelversorgung" betont die Eurocom, dass dafür die stetige Aktualisierung und inhaltliche Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses eine wesentliche Voraussetzung ist.
"Die aktuelle Version des Hilfsmittelverzeichnisses ist in vielen Teilen veraltet und entspricht weder dem aktuellen Stand der Technik noch dem der Medizin", betont Geschäftsführer Dr. Ernst Pohlen. "Der GKV-Spitzenverband und der Medizinische Dienst, so unsere Erfahrungen aus der Vergangenheit, erfüllen diese Aufgabe jedoch nur unzureichend. Sie verfügen weder über ausreichend Personal noch über das erforderliche Know-how."
Eurocom fordert daher, dass Industrie und Handwerk künftig eine größere Rolle bei der Fortschreibung einnehmen und über ein reines Stellungnahmerecht hinaus aktiv und frühzeitig eingebunden werden. Dies sichere eine frühzeitige Einbindung von Fachexpertise und vermeide eine Zunahme von Verwaltungs- und Personalkosten auf Seiten des GKV-Spitzenverbandes. Auch Ärzteschaft und Patientenvertreter sollten nach Auffassung des Industrieverbandes ein Mitwirkungsrecht erhalten.
Eine klare Absage erteilt die Eurocom den Vorstellungen des BMG, Listungsfristen und Gebühren für die Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis einzuführen. "Eine zeitlich befristete Aufnahme von Produkten in das Hilfsmittelverzeichnis in Produktgruppen mit hoher Innovationsdynamik halten wir für nicht zielführend. Eine solche Listungsfrist würde bei den Herstellern zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand für stetige Neu- und Weiteranmeldungen im Hilfsmittelverzeichnis führen und damit Innovationen langfristig verhindern", heißt es in der Stellungnahme.
Ein weiterer kritischer Punkt seien die Ausschreibungen, die in der Vergangenheit in vielen Fällen zu einer massiven einseitigen Belastung der Patienten und einer deutlichen Qualitätsverschlechterung geführt hätten. Ausschreibungen seien sozialrechtlich und sozialpolitisch gescheitert. Wesentlich sei hingegen, dass den Patienten im Rahmen des Wettbewerbs der Zugang zu höherwertigen Hilfsmitteln gegeben sein müsse, ohne dass sie – wie z.B. bei Ausschreibungen – exklusiv an einen Vertragspartner gebunden seien. Mit der Freiheit des Patienten und dem damit einhergehenden Wettbewerb werde die Qualität der Versorgung am besten gesichert. Dies beinhalte auch, dass dem Patienten die Möglichkeit gegeben werde, gegen Übernahme der Mehrkosten jederzeit eine höherwertigere Versorgung zu wählen. Pohlen: "Es reicht nach unserer Auffassung aus, wenn dem Patienten ein aufzahlungsfreies Produkt angeboten wird."
Die Eurocom habe ihre Position bereits in einem Gespräch mit Vertretern des BMG dargelegt.