Die Patienten erhalten die Hilfsmittelversorgung, die für sie individuell erforderlich ist und auf dem neuesten Stand der Medizintechnik einen Krankheits- oder Behinderungsausgleich möglich macht. Das ist für den Industrieverband Eurocom das wesentliche Ziel bei der anstehenden Reform im Hilfsmittelbereich. Dabei müsse sichergestellt sein, dass sowohl Hilfsmittelhersteller als auch Leistungserbringer aktiv in Aktualisierung und Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses eingebunden werden, betont die Eurocom in ihrer Stellungnahme zum jetzt vorliegenden Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung.
"Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Gesetzgeber die Wildwüchse, die insbesondere bei Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich entstanden sind, nun endlich eindämmen will", bewertet Dr. Ernst Pohlen, Geschäftsführer der Eurocom, das Gesetzvorhaben. "Insbesondere die Verpflichtung der Krankenkassen, bei künftigen Ausschreibungen Qualitätsaspekte stärker zu berücksichtigen, unterstützen wir. Allerdings müssen dafür auch die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden." So sei es etwa erforderlich, im Rahmen des Präqualifizierungsverfahrens auch die inhaltlichen Kriterien zur Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter bei den Leistungserbringern zu definieren.
Herstellerverbände beteiligen
Die Eurocom spricht sich für eine klare, verbindliche Verfahrensordnung für künftige Aktualisierungen und Fortschreibungen des Hilfsmittelverzeichnisses aus. Dabei müssten auch die maßgeblichen Verbände der Hilfsmittelhersteller beteiligt werden und nicht nur – wie im Referentenentwurf vorgesehen – die Verbände der Leistungserbringer. "Nur die Einbindung der Hersteller in diesen Prozess ermöglicht es, dass aktuelle technologische Entwicklungen sowie das entsprechende Know-how im Hilfsmittelverzeichnis berücksichtigt werden", so Dr. Ernst Pohlen. "Zudem muss eine solche Verfahrensordnung sicherstellen, dass innovative Produkte künftig zeitnah Eingang in das Hilfsmittelverzeichnis finden. Das aktuelle Verfahren ist eher innovationshemmend, wie die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt hat." Der Verband schlägt in diesem Zusammenhang ein Beratungsverfahren vor. Dieses würde Entwicklern und Herstellern eine frühe Berücksichtigung der Interessen der gesetzlichen Krankenversicherung ermöglichen.
Absage an Listungsgebühren
Der geplanten Einführung von Listungsgebühren für das Hilfsmittelverzeichnis erteilt die Eurocom "eine klare Absage". Gebühren würden dazu führen, dass sich Hersteller aus der Entwicklung innovativer Produkte zurückziehen könnten. Außerdem würden die Kosten für Hilfsmittel und damit die Ausgaben der Krankenkassen steigen.Hinsichtlich des vorgesehenen Controllings der Vertragsinhalte durch die Krankenkassen empfiehlt der Industrieverband, ein tragfähiges, bundesweit und für alle Krankenkassen gleichermaßen gültiges Verfahren zu entwickeln. Eine Rahmenempfehlung reiche nicht aus.Kritisch gesehen wird allerdings die geplante Offenlegung auch von privatrechtlichen Vertragsinhalten über höherwertige Versorgungen durch den Leistungserbringer. Dies sei ein Eingriff in die Rechte und Interessen des Versicherten.