„Ohne die Hilfsmittelindustrie und ihre patientenindividuellen Lösungen wäre der ambulante und stationäre Versorgungsstandard in Deutschland nicht denkbar“, sagt Oda Hagemeier, Geschäftsführerin der Eurocom: „Die Zahlen sprechen für sich: 33 Millionen Menschen leiden hier zurzeit an Erkrankungen des Bewegungsapparates, 22 Millionen an Venenerkrankungen, 7 Millionen an Diabetes Mellitus, in dessen Folge jährlich 40.000 Amputationen durchgeführt werden. Damit konservative und postoperative Behandlungserfolge mit wirksamen und sicheren Hilfsmitteln für Menschen mit oft chronischen Erkrankungen oder Behinderungen auch in Zukunft gewährleistet sind, bedarf es einer politisch geregelten Innovationskultur, die bei der Gestaltung des Hilfsmittelverzeichnisses und des eRezeptes, bei der Nutzung von Forschungsdaten und nicht zuletzt bei der Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft im internationalen Wettbewerb ansetzt.“
Hilfsmittelverzeichnis
Das Hilfsmittelverzeichnis müsse jederzeit in der Lage sein, den medizinisch-technischen Fortschritt und die Entwicklungen der Digitalisierung adäquat abzubilden, indem für neuartige Produkte die Anforderungen an den Nachweis des medizinischen Nutzens eindeutig geklärt sind. Deshalb fordert die Eurocom die Bildung einer beratenden Expertenkommission, die auf Antrag der zur Stellungnahme berechtigten Organisationen verpflichtend zum Einsatz kommt. Entscheidungsprozesse rund um das Hilfsmittelverzeichnis werden so objektiviert und für alle nachvollziehbar. Die Herstellervereinigung plädiert außerdem dafür, die Genehmigung und Abrechnung (noch) nicht gelisteter Hilfsmittel durch bundeseinheitliche Produktnummern zu entbürokratisieren. „Nur so lässt sich verhindern, dass kasseninterne Verwaltungsvorgänge wirksame Versorgungen behindern und damit zur Ungleichbehandlung der Patienten führen“, erklärt Hagemeier.
eRezept
Die grundsätzlich begrüßenswerte Einführung des eRezepts habe einen Haken: Sie sei stark am Prozess für Arzneimittel orientiert. So könne sie zu einem limitierenden Faktor der Hilfsmittelversorgung werden. Damit dieser Fall der Ungleichbehandlung nicht eintritt, fordert die Herstellervereinigung die konsequente digitale Transformation der Rezeptierung, welche die für die Verordnung von Hilfsmitteln spezifischen Erfordernisse berücksichtigt und die ärztliche Therapiehoheit wahrt, indem auch formal die Möglichkeit der begründeten Einzelverordnung erhalten bleibt. Hagemeier: „Deshalb brauchen wir ein eigens für Hilfsmittel konzipiertes digitales Verordnungsblatt, das bisherige Bruchstellen behebt und so dem patientengerechten Versorgungsbedarf gerecht wird.“
Forschung im Auftrag der mittelständischen Industrieunternehmen im Gesundheitssektor ist ein wichtiger Motor für die Entwicklung innovativer Produkte, die auch Potenziale der Digitalisierung aufgreifen und diese vorantreiben. Gesundheitsdaten sind wertvoller Rohstoff für diese Forschung.
Forschungsdaten
Die Eurocom begrüßt, dass mit der elektronischen Patientenakte die Rechtsgrundlage für eine freiwillige Datenspende der Patienten geschaffen worden ist. Damit auch für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) diese Möglichkeit der Datenspende genutzt werden kann, sollte ein eigenständiges Antragsrecht herstellender Unternehmen gegenüber dem Forschungsdatenzentrum und die Ergänzung als berechtigte Institution verankert werden. Dazu gehöre eine verbesserte Wirtschafts- und Forschungsförderung insgesamt. Oda Hagemeier kritisiert: „Obwohl die KMUs das Mark der Hilfsmittelindustrie sind, gehen sie bei bundesdeutschen Förderungsprogrammen häufig leer aus. Die Potenziale dieses Versorgungsbereiches dürfen bei gesundheits- und forschungspolitischen Entscheidungen nicht unter die Räder geraten.“
Wachstumsbranche
Die Hilfsmittelindustrie sei eine Wachstumsbranche mit fester regionaler Verankerung bei gleichzeitig starker Exportkraft und hoher internationaler Reputation. Die Attraktivität des Standorts Deutschland müsse für die überwiegend mittelständischen Betriebe erhalten bleiben. Als wesentliches politisches Handlungsfeld sieht Hagemeier die schlanke und folgerichtige Anwendung der Medical Device Regulation (MDR): „Unsere Hersteller investieren viel, um eine MDR-konforme Produktion von Medizinprodukten – und damit hohe Patientensicherheit – zu gewährleisten. Dass sich gleichzeitig außerhalb von Europa ansässige Billigheimer Marktzugang für nicht CE-zertifizierte Produkte zu erschleichen versuchen, indem sie eine medizinische Zweckbestimmung vorgeben, ohne die hohen regulatorischen Hürden des EU-Marktes zu erfüllen, ist ein Skandal und muss verhindert werden – durch den Aufbau der EU-Marktüberwachungsbehörden, Informationspflicht der Internetplattformen und konsequente Sanktionierung. Für fairen Wettbewerb und mehr Patientensicherheit.“
Das Positionspapier steht hier zum Download bereit.