„Unbestritten besteht Handlungsbedarf bei der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung“, kommentiert Eurocom-Geschäftsführerin Oda Hagemeier den Entwurf eines GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes. „Sparmaßnahmen sind unvermeidlich. Aber für die Hilfsmittelversorgung kommt es statt pauschaler Kürzungen auf eine differenzierte Ausgestaltung der Sparmechanismen an, die beidem Rechnung trägt: der steigenden Relevanz medizinischer Hilfsmittel für eine alternde Gesellschaft einerseits und der Wirtschaftlichkeit ihrer Vergütung für kleine und mittelständische Hersteller andererseits. Sonst sind Marktverengungen zu befürchten – mit Auswirkungen auf die Stabilität der Hilfsmittelversorgung in Deutschland.“
Grundsätzlich seien sachgerechte Regelungen mit Augenmaß bei der vorgesehenen Kopplung der Versorgungsverträge für Hilfsmittel an die Grundlohnrate erforderlich. Die Eurocom gibt zu bedenken, dass dies insbesondere Risiken für die Hilfsmittelhersteller birgt. Gerade die industrielle Fertigung von Hilfsmitteln sei durch Steigerungen deutlich über der Grundlohnrate bei den Energiekosten oder Zulieferprodukten auf Rohölbasis besonders betroffen. Diesen Steigerungen begegnen und damit die Hilfsmittelherstellung aufrechterhalten zu können, sei eine Frage der Krisensicherheit des Hilfsmittelstandorts Deutschland. Deshalb fordert die Eurocom für Versorgungsverträge, die seit Jahren stagnieren, Vorjahre ohne Preisanpassungen zu berücksichtigen und die Steigerungen der Grundlohnrate aus diesen Jahren addieren zu können. Hier müsse es möglich sein, wenigstens drei Vorjahre ohne Preisanpassung bei der Bindung an die Grundlohnrate zu berücksichtigen. Weiterhin sollte das Gesetz für Krisensituationen eine Öffnungsklausel von der Grundlohnbindung vorsehen, die die pauschale Kostenreduzierung im Hilfsmittelbereich aussetzen.
Festbetragslösungen in Hilfsmittelgesetz verlagern
Festbeträge seien ein bewährtes Instrument, um eine bedarfsgerechte Versorgung mit Hilfsmitteln zu gewährleisten und gleichzeitig die Leistungspflicht der solidarisch finanzierten gesetzlichen Krankenversicherung zu begrenzen. Vor diesem Hintergrund begrüßt die Eurocom die Loslösung der Festbetragsregelung für Hilfsmittel von derjenigen für Arzneimittel. Nun komme es darauf an, dass Festbeträge regelmäßig unter Berücksichtigung aller relevanter Messgrößen, wie etwa die Inflationsrate oder des Verbraucherpreisindex, angepasst werden. Gerade die Neuregelung zur Anpassung der Festbeträge zeichne sich als langwierig und kompliziert ab. Daher regt die Eurocom an, sie aus dem jetzigen eilbedürftigen Gesetzgebungsverfahrens in das ebenfalls für 2026 angekündigte Hilfsmittelgesetz zu verlagern.
DiGA: unsachgemäßer Eingriff in die Preishoheit der Vertragspartner
Die Eurocom begrüßt, dass der Gesetzentwurf die Erprobungsregel und initiale Preisfreiheit aufrechterhält und somit grundsätzlich dem politischen Willen des Digitale-Versorgung-Gesetzes von 2019 folgt. Denn nur unter der Bedingung der initialen freien Preisbildung erhielten Hersteller eine faire Chance, trotz hoher anfänglicher Kosten Risiken gering zu halten und in den neuen Versorgungsmarkt einzutreten. Allerdings stellten die vorgesehenen Abstaffelungen von bis zu 30 Prozent der verhandelten Vergütungen je nach Menge der Versorgungen einen nicht sachgerechten Eingriff in die Preishoheit der Vertragspartner dar.