Eine schnelle Flüssigkeitsaufnahme und eine hohe Flüssigkeitsbindung sind wesentliche Faktoren für eine hohe Produktqualität und effektive Versorgung. Als zusätzliche Qualitätsanforderungen wurden die Absorption von Gerüchen und die Atmungsaktivität der Produkte festgeschrieben. Produkte, welche die neuen Anforderungen nicht erfüllen, werden aus dem Hilfsmittelverzeichnis gestrichen, so der GKV-Spitzenverband.
Derzeit gebe es bei der Qualität der Produkte und der Services der Leistungserbringer eklatante Mängel: Nässende Windeln, unzureichende Versorgungsmengen, die Anlieferung in nicht neutralen Verpackungen und zudem noch teilweise hohe Aufzahlungen sind nur einige Stichwörter.
Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, erklärt: "Ich bin froh, dass jetzt deutlich höhere Qualitätsstandards für Inkontinenzprodukte gelten. Die Versorgung wird sich jetzt nachhaltig verbessern. Von den rund 2.200 für diesen Bereich im Hilfsmittelverzeichnis gelisteten Produkten werden sicherlich über 600 Produkte spätestens nach Ablauf von einem Jahr, also nach dem Ende der Übergangsfrist, nicht mehr abgegeben werden dürfen. Was den neuen Qualitätsanforderungen nicht entspricht, wird gestrichen. Wir räumen da gründlich auf! Damit die Änderungen möglichst schnell bei den Menschen ankommen, müssen jetzt die Krankenkassen und die Hersteller rasch die Versorgungsverträge überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Ich erwarte, dass in Zukunft kein Versicherter mehr Aufzahlungen leisten muss, um wirklich gut versorgt zu werden."
Neben einer besseren Produktqualität wurden auch die Anforderungen an die mit der Versorgung einhergehenden Dienstleistungen definiert. Damit lägen erstmals einheitliche, verbindliche Vorgaben für die Beratung der Versicherten, eine bedarfsgerechte Produktauswahl und Lieferung der Produkte sowie zusätzliche Service- und Garantieleistungen vor.
Im Hilfsmittelverzeichnis macht der GKV-Spitzenverband auch Vorgaben zu angemessenen Versorgungsmengen. Kiefer: "Zu versuchen, Menschen mit zwei oder drei Windeln für 24 Stunden zu versorgen, passt nicht. Eine individualisierte Bedarfsermittlung ist künftig vorgeschrieben, denn pauschalisierte Bedarfsmengen dürfen nicht mehr zugrunde gelegt werden. Auch muss neben weiteren Bedingungen sichergestellt sein, dass jeder Patient bei Fragen oder Problemen bei den Herstellern geschultes Fachpersonal erreicht."