Die Leistungsgruppen sind aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes der zentrale Baustein der Krankenhausreform. Sie sollen zukünftig die bislang geltende Fachabteilungsstruktur ersetzen und eine zielgenauere Krankenhausplanung ermöglichen, teilt der GKV-Spitzenverband mit. Enger gefasste Leistungsbeschreibungen sollen sicherstellen, dass Patienten und Patientinnen nur dort behandelt werden, wo auch die technischen, personellen und qualitativen Voraussetzungen erfüllt sind. Die bundeseinheitlich definierten Leistungsgruppen gelten als Vorbedingung, um die Krankenhäuser der jeweiligen Versorgungsstufe zuzuordnen. Der GKV-Spitzenverband begrüßt ausdrücklich diesen differenzierten, über die Fachabteilungsstruktur hinausgehenden Strukturierungsansatz.
Klar definierte bundeseinheitliche Leistungsgruppen führen nach Meinung des GKV-Spitzenverbandes dazu, dass Behandlungen stärker konzentriert werden und „eine patientengefährdende Gelegenheitsversorgung“ ausgeschlossen wird. Das bedeutet, dass zukünftig nicht mehr jede Krankheit oder Operation in jedem Krankenhaus durchgeführt wird. Krebs-Patientinnen und -Patienten sollten nur noch in Krebszentren behandelt werden. Ein Herzinfarkt oder eine Schlaganfall-Erkrankung sollte nur noch dort behandelt werden, wo es die passende personelle und technische Ausstattung gibt.
„Die Krankenhausreform ist die Chance, eine bedarfsgerechte und qualitätsgesicherte Versorgung für alle Patientinnen und Patienten zu gestalten – unabhängig ob auf dem Land oder in der Stadt. Die Einführung von bundeseinheitlichen Leistungsgruppen ist der zentrale Baustein der Krankenhausreform. Das hätte auch zur Folge, dass sich besonders komplexe Operationen und Behandlungen an dafür geeigneten Krankenhäusern konzentrieren. Hier gilt: Wer etwas oft macht, macht es auch besser. Unser Ziel muss sein, dass zukünftig nur dort behandelt wird, wo es auch die passende personelle und technische Ausstattung gibt, und dass die Krankenhäuser wirtschaftlich zukunftsfähig aufgestellt sind.“
Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband
Die konkrete Ausgestaltung der Leistungsgruppen müsse zeitnah getroffen werden. Die Leistungsgruppen und ihre Anforderungen sollten durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) definiert werden, denn hier liege mit der Notfallstufenregelung bereits die Blaupause für bundeseinheitliche Qualitätsvorgaben vor. Die Kriterien müssten akzeptiert, legitimiert und rechtssicher sein, und sie sollten Voraussetzung sein, damit Krankenhäuser ihre Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen dürfen.
In die Entwicklung der Krankenhausreform müsse neben Bund und Ländern zwingend auch die Selbstverwaltung mit eingebunden werden, da diese die Ausgestaltung des Vergütungssystems insgesamt verantwortet. Aber auch der G-BA, die Krankenkassen sowie Krankenhäuser gehörten mit an den Tisch.