Mit Urteil vom 26. Februar 2026 hat das Landessozialgericht (LSG) Baden‑Württemberg klargestellt, dass Verträge zur Versorgung mit Verbandmitteln nicht einseitig über sogenannte Open‑House‑Verfahren vorgegeben werden können. Stattdessen müssen – analog zu Hilfsmittelverträgen – Verhandlungen zwischen Krankenkassen sowie Leistungserbringern beziehungsweise deren Verbänden stattfinden.
Der Verband Versorgungsqualität Homecare (VVHC) begrüßt die Entscheidung und sieht seine seit längerem vertretene Position bestätigt. „Wir haben bereits im Jahr 2024 alle Krankenkassen aufgefordert, in Verhandlungen über Verbandmittelverträge einzutreten“, erklärt Norbert Bertram, Geschäftsführer und Mitglied im Vorstand des VVHC. „Leider ist keine der Kassen diesem pragmatischen Ansatz gefolgt. Statt gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln, wurde eine wichtige Chance vertan, die Versorgung strukturiert und qualitätsorientiert weiterzuentwickeln.“
Bereits damals hatte der Verband den Krankenkassen nicht nur Gespräche angeboten, sondern auch einen konkreten Vorschlag für einen Mustervertrag vorgelegt. Dieser sah eine Kombination aus der Warenabgabe von Verbandmitteln und einem strukturierten fachpflegerischen Homecare‑Therapiemanagement vor.
Nach Ansicht des VVHC verdeutlicht das Urteil zugleich den Bedarf an stärker strukturierten Versorgungsmodellen. „Damit wurde nicht nur ein pragmatischer Ansatz beiseitegeschoben, sondern auch der gemeinsame Fokus auf Versorgungsqualität und Wirtschaftlichkeit“, sagt Dennis Giesfeldt, Stellvertretender Geschäftsführer sowie Leiter Politik, Versorgungsmanagement und Digitalisierung beim VVHC. „Unser Vorschlag zielte darauf ab, die Versorgung chronischer und komplexer Wunden stärker strukturiert zu begleiten, durch qualifizierte Fachkräfte, die Therapieprozesse koordinieren, Patienten schulen und eng mit Ärzten sowie Pflege zusammenarbeiten.“
Studien unterstreichen nach Angaben des Verbandes den Bedarf an solchen Versorgungsstrukturen. So zeigt der DAK‑Versorgungsreport, dass rund 70 Prozent der Patientinnen und Patienten mit chronischen Wunden keinen Pflegedienst haben. Gleichzeitig belegt die Studie „Relevanz von Homecare“, dass viele Betroffene Homecare‑Leistungserbringer als ersten Ansprechpartner wahrnehmen.
Vor diesem Hintergrund fordert der VVHC eine stärkere gesundheitspolitische Verankerung des Homecare‑Therapiemanagements. „Die Realität in der Versorgung zeigt deutlich, dass wir ein verbindliches Homecare‑Therapiemanagement brauchen“, betont Bertram. „Qualifizierte Homecare‑Leistungserbringer übernehmen heute bereits vielerorts koordinierende Aufgaben, allerdings ohne klare strukturelle und vergütungsrechtliche Grundlage.“
Auch Giesfeldt sieht politischen Handlungsbedarf: „Wenn wir Qualität, Wirtschaftlichkeit und Patientensicherheit gleichermaßen stärken wollen, müssen Versorgungsprozesse stärker integriert gedacht werden. Das Homecare‑Therapiemanagement kann hier eine entscheidende Brücke zwischen ärztlicher Verordnung, Pflege und Versorgung im Alltag schlagen. Dafür braucht es jedoch endlich eine klare politische und vertragliche Grundlage.“
Der Verband appelliert daher an die Krankenkassen, auf Basis des Urteils zeitnah in Vertragsverhandlungen einzutreten und gemeinsam zukunftsfähige Modelle für die Verbandmittelversorgung zu entwickeln.