GP: Mit der aktuellen Fortschreibung hat der GKV-Spitzenverband die Anforderungen an die Beratung der Versicherten geändert. Die Beratung muss nicht mehr ausdrücklich „persönlich“ erfolgen. Darüber hinaus erfolgt sie durch „Fachkräfte“ und nicht mehr durch „geschulte Fachkräfte“? Warum diese Änderungen?
Carla Meyerhoff-Grienberger: Für ein besseres Verständnis wurde in den Produktgruppen „Bandagen“ und „Hilfsmittel zur Kompressionstherapie“ des Hilfsmittelverzeichnisses die Dienstleistungsanforderung an die Beratung neu formuliert. Damit ist keine inhaltliche Änderung verbunden. Dem GKV-Spitzenverband liegt nach wie vor viel daran, dass Versicherte direkt in den Räumen des Leistungserbringers beraten werden – natürlich nur soweit dies für Versicherte möglich ist. Aus diesem Grund sind auch die Anforderungen an den Beratungsbereich, die im Rahmen der Präqualifizierung gestellt werden, so hoch.
Bei vorherigen Fortschreibungen in anderen Versorgungsbereichen wurde der Begriff „der persönlichen Beratung“ von Leistungserbringern kritisiert: Dieser wurde so ausgelegt, dass die Beratung auch in einem Telefonat oder per Video erfolgen könne – was von unserer Seite so nicht angedacht war. Daher erfolgte nun eine Klarstellung für die genannten Produktgruppen, dass die Beratung der Versicherten in erster Linie vor Ort von Angesicht zu Angesicht erfolgen soll.
Auch die Begrifflichkeit der geschulten Fachkräfte wird im Rahmen von Fortschreibungen immer wieder hinterfragt. Vielfach wird dies so verstanden, dass zusätzliche Zertifikate über absolvierte Schulungen vorgelegt werden müssen. Auch dies ist nicht der Fall. Gemeint ist, dass mit Hilfsmittelversorgungen betraute Fachkräfte auch die Beratungen durchführen sollen und nicht andere Mitarbeitende beim Leistungserbringer.
Medizinische Fachgesellschaften befürchten, dass mit der Fortschreibung die leitliniengerechte Versorgung nicht mehr gesichert und billigend Patientenrisiken in Kauf genommen werden. Können Sie dies nachvollziehen?
Meyerhoff-Grienberger: Nein, ich kann dies nicht nachvollziehen. Ich gehe aber davon aus, dass diese Frage an die erste anknüpft und damit alles geklärt ist. Selbstverständlich werden Leitlinien im Rahmen von Fortschreibungen beachtet.
Die Spitzenorganisationen der Leistungserbringer oder medizinische Fachgesellschaften wollen in die Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses einbezogen werden. Wir stehen Sie zu dieser Forderung?
Meyerhoff-Grienberger: Alle am Versorgungsprozess beteiligten Stellen können ihren Beitrag zur Weiterentwicklung der Qualitätsanforderungen leisten. Proaktiv erhalten wir dazu leider nur vereinzelt Hinweise, allerdings wird der Fortschreibungsbedarf regelmäßig vom GKV-Spitzenverband bei Hersteller- und Leistungserbringerorganisationen und bedarfsweise bei Fachgesellschaften oder Sachverständigen abgefragt. Zudem werden die Hersteller- und Leistungserbringerorganisationen im Rahmen von Stellungnahmeverfahren intensiv in die Fortschreibungen einbezogen.