Der Pflegeeintritt in Deutschland verschiebt sich zunehmend in jüngere Altersgruppen. Wie eine aktuelle Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zeigt, stieg der Anteil der 60- bis 69-Jährigen unter den erstmals Pflegebedürftigen von 13,9 Prozent im Jahr 2019 auf 19,5 Prozent im Jahr 2024. Gleichzeitig geht der Anteil der über 80-Jährigen zurück.
Mit dieser Entwicklung verändert sich auch der Bedarf an Hilfsmitteln deutlich. Jüngere Pflegebedürftige benötigen verstärkt Lösungen, die Mobilität, Selbstständigkeit und gesellschaftliche Teilhabe unterstützen. Häufig stehen auch Aspekte wie Erwerbstätigkeit und aktive Lebensführung im Fokus.
„Wir sehen deutlich, dass Pflege heute nicht mehr erst im hohen Alter beginnt. Die Versorgung muss sich daran anpassen: Jüngere Pflegebedürftige brauchen Hilfsmittel, die Teilhabe sichern, Mobilität ermöglichen und oft auch Erwerbstätigkeit unterstützen. Dafür müssen Zuständigkeiten klar, aber vor allem praxisnah und ohne Verzögerungen geregelt sein“, erklärt Patrick Grunau, Bereichsleiter Politik bei der Rehavital Gesundheitsservice GmbH.
Strukturelle Probleme bei Zuständigkeiten
In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die bestehende Trennung der Hilfsmittelversorgung zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und Pflegeversicherung zunehmend an ihre Grenzen stößt. Während die GKV für rehabilitative Leistungen zuständig ist und die Pflegeversicherung nachrangig greift, lassen sich viele Versorgungen – etwa Mobilitätshilfen oder wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – nicht eindeutig zuordnen.
Die Folgen sind verzögerte Genehmigungen, Abstimmungsprobleme zwischen Kostenträgern und im ungünstigsten Fall Versorgungslücken. Rehavital plädiert daher für ein Umdenken hin zu einer stärker bedarfsorientierten Versorgung. Maßgeblich solle nicht die formale Zuständigkeit sein, sondern der funktionale Nutzen eines Hilfsmittels.
Auch wirtschaftlich gewinnt das Thema an Bedeutung: Jüngere Pflegebedürftige benötigen Hilfsmittel oft über längere Zeiträume, während parallele Prüfprozesse zusätzliche Kosten verursachen. Eine bessere Koordination zwischen den Leistungsträgern könnte sowohl die Effizienz steigern als auch die Versorgungsqualität verbessern.
Vor diesem Hintergrund wächst der Reformdruck. Gefordert werden unter anderem angepasste Abgrenzungskataloge, stärkere Kooperationspflichten sowie schnellere Entscheidungsprozesse. Eine Evaluierung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss bis Ende 2026 könnte hierfür wichtige Impulse liefern.